Überprüfung von Abgeordneten auf mögliche Stasi-Tätigkeit
hib – 18. November 2024, 10:52 Uhr
Der Bundestag hat beschlossen, alle Abgeordneten auf mögliche Stasi-Tätigkeit zu überprüfen. Hintergrund sind Vorwürfe, dass einige Parlamentarier in der Vergangenheit für den DDR-Staatssicherheitsdienst gearbeitet haben könnten.
Die Überprüfung soll von einer unabhängigen Kommission durchgeführt werden. Die Kommission wird aus Experten für Stasi-Akten und Verfassungsschutz bestehen. Sie wird Zugriff auf alle relevanten Dokumente aus den Archiven des Stasi-Unterlagen-Archivs und des Bundesverfassungsschutzes haben.
Die Abgeordneten sollen verpflichtet werden, der Kommission Auskunft über ihre Tätigkeit für den DDR-Staatssicherheitsdienst zu erteilen. Sollte die Kommission bei einem Abgeordneten Anhaltspunkte für eine Stasi-Tätigkeit finden, wird sie dies dem Bundestag mitteilen. Der Bundestag kann dann entscheiden, ob gegen den Abgeordneten ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden soll.
Die Überprüfung ist Teil einer größeren Initiative des Bundestages zur Aufklärung der Stasi-Vergangenheit in Deutschland. In den vergangenen Jahren hat der Bundestag bereits mehrere Gesetze verabschiedet, die den Zugang zu Stasi-Akten erleichtern und die Opfer der DDR-Diktatur entschädigen sollen.
Die Überprüfung der Abgeordneten auf mögliche Stasi-Tätigkeit ist ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit und zur Stärkung des Vertrauens in die Demokratie.
Überprüfung von Abgeordneten auf mögliche Stasi-Tätigkeit
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