Drucksachen,20/13825: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Marcus Bühl, Nicole Höchst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 20/10980 – Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur (PDF)

20/13825: Gesetzentwurf zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur

Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ (20/10980) wurde am 18. November 2024 dem Bundestag zur Beratung vorgelegt. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat den Gesetzentwurf geprüft und eine Beschlussempfehlung (20/13825) vorgelegt.

Ziel des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zu erhöhen und somit die Qualität der Bildung zu verbessern. Konkret sollen folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Erhöhung der Bundesmittel für die kommunale Bildungsinfrastruktur um 1 Milliarde Euro jährlich ab 2025
  • Einrichtung eines Sonderprogramms „Investition in die Bildungsinfrastruktur“ mit einem Volumen von 5 Milliarden Euro
  • Streichung der Mittel für die Ganztagsbetreuung im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Integration im Quartier“

Beschlussempfehlung des Ausschusses

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat den Gesetzentwurf in einer Sitzung am 11. November 2024 beraten und eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Die Beschlussempfehlung enthält folgende Punkte:

  • Ablehnung des Gesetzentwurfs in der vorliegenden Fassung
  • Forderung an die Bundesregierung, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur erhöht, ohne dabei die Mittel für die Ganztagsbetreuung zu kürzen

Argumente für und gegen den Gesetzentwurf

Die Befürworter des Gesetzentwurfs argumentieren, dass die kommunale Bildungsinfrastruktur in einem schlechten Zustand sei und dringend Investitionen benötige. Sie verweisen darauf, dass viele Schulen marode seien und nicht mehr den Anforderungen des modernen Unterrichts genügten. Außerdem sei es wichtig, die Ganztagsbetreuung auszubauen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Die Gegner des Gesetzentwurfs kritisieren, dass er zu teuer sei und die Mittel für die Ganztagsbetreuung kürze. Sie argumentieren, dass die Ganztagsbetreuung ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Bildungsgerechtigkeit sei und nicht geschwächt werden dürfe. Zudem sei fraglich, ob die von der AfD vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur führen würden.

Weitere Entwicklung

Der Gesetzentwurf soll am 25. November 2024 im Bundestag in erster Lesung beraten werden. Anschließend wird er an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen. Die endgültige Entscheidung über den Gesetzentwurf fällt der Bundestag voraussichtlich im Frühjahr 2025.


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