Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum SGB-III-Modernisierungsgesetz
Berlin, 29. Oktober 2024 – Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat am 29. Oktober 2024 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) durchgeführt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Arbeitsförderungsrecht zu modernisieren und an die sich ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen.
Einleitung
In seiner Begrüßungsrede betonte der Ausschussvorsitzende, dass das SGB III seit seiner Einführung im Jahr 1998 mehrfach angepasst wurde, jedoch eine umfassende Modernisierung erforderlich sei. Der vorliegende Gesetzentwurf basiere auf Vorschlägen einer Sachverständigenkommission, die sich mit dem Thema eingehend befasst hatte.
Wichtige Themen der Anhörung
Die Anhörung umfasste eine breite Palette von Themen im Zusammenhang mit der Modernisierung des SGB III, darunter:
- Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung: Der Gesetzentwurf sieht eine stärkere Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung für Arbeitslose und Erwerbstätige vor.
- Personalisierung der Arbeitsvermittlung: Der Gesetzentwurf fordert eine stärkere Personalisierung der Arbeitsvermittlung, um die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten von Arbeitslosen besser zu berücksichtigen.
- Integration von Langzeitarbeitslosen: Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur besseren Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt.
- Digitalisierung: Der Gesetzentwurf soll die Digitalisierung der Arbeitsförderung vorantreiben, um Prozesse zu vereinfachen und die Effizienz zu steigern.
- Stärkung des Ehrenamts: Der Gesetzentwurf sieht eine Stärkung des Engagements von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in der Arbeitsförderung vor.
Stellungnahmen der Sachverständigen
Die eingeladenen Sachverständigen vertraten unterschiedliche Perspektiven zum Gesetzentwurf. Vertreter von Arbeitgeberverbänden begrüßten die Modernisierung des SGB III, forderten jedoch stärkere Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Gewerkschaften betonten die Bedeutung von Arbeitsschutz und forderten eine stärkere Konzentration auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze. Organisationen der Arbeitslosenhilfe wiesen darauf hin, dass der Entwurf nicht weit genug gehe, um die Herausforderungen für Langzeitarbeitslose zu bewältigen.
Ausblick
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung nun auswerten und über weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren beraten. Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf noch im Jahr 2024 verabschiedet wird und zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Die Modernisierung des SGB III ist ein wichtiger Schritt zur Anpassung des Arbeitsförderungsrechts an die sich ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, die Beschäftigung zu fördern und die soziale Gerechtigkeit zu stärken.
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