Kurzmeldungen (hib),Datenanfragen an Betreiber sozialer Netzwerke

Datenanfragen an Betreiber sozialer Netzwerke

29. Oktober 2024, Berlin – Die Bundesregierung plant, Betreiber sozialer Netzwerke zu verpflichten, Nutzerdaten an Behörden herauszugeben. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz hervor, der am 27. Oktober 2024 in die Ressortabstimmung ging.

Grundlage für die Datenanfragen

Die geplante Regelung soll die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr erleichtern. Behörden sollen demnach grundsätzlich das Recht haben, bei Betreibern sozialer Netzwerke Auskunft über Nutzerdaten zu verlangen, wenn dies zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

Zu den abfragbaren Daten gehören laut Gesetzentwurf unter anderem:

  • Account-Informationen (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
  • IP-Adressen
  • Geolokalisierungsdaten
  • Inhalte (z.B. Beiträge, Nachrichten, Bilder)
  • Metadaten (z.B. Zeitpunkt der Erstellung, Empfänger)

Voraussetzungen für Datenabfragen

Die Datenanfragen der Behörden müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Daten müssen für die Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr erforderlich sein.
  • Die Daten dürfen nicht auf andere Weise erlangt werden können.
  • Die Datenanfrage muss verhältnismäßig sein.

Ausnahme für Journalisten

Für Journalisten und ihre Quellen soll es eine Ausnahme von der Datenherausgabepflicht geben. Behörden dürfen demnach keine Daten zu journalistischen Quellen erheben.

Kritik am Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf hat bereits Kritik ausgelöst. Datenschützer befürchten, dass die Regelung zu weitreichend ist und die Privatsphäre der Nutzer sozialer Netzwerke gefährdet. Auch die Opposition kritisiert den Entwurf als unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte.

Nächste Schritte

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Nach der Abstimmung wird er dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte es bereits 2025 in Kraft treten.


Datenanfragen an Betreiber sozialer Netzwerke

Die KI hat uns die Nachricht überbracht.

Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.

Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2024-10-29 10:52 mit dem Titel „Datenanfragen an Betreiber sozialer Netzwerke“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.

73

Schreibe einen Kommentar