Die Bundesregierung legt neue Rechengrößen in der Sozialversicherung fest
Berlin, 22. November 2024 – Das Bundeskabinett hat heute die neuen Rechengrößen für die Sozialversicherung im Jahr 2025 beschlossen. Die Werte basieren auf der aktuellen Schätzung der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung und dienen als Grundlage für die Beitragsberechnung und Leistungsbemessung in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird zum 1. Januar 2025 auf 89.600 Euro (West) und 84.600 Euro (Ost) angehoben. Darüber hinausgehende Einkünfte sind damit beitragsfrei.
Bezugsgröße für die Krankenversicherung
Die Bezugsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 4.987,50 Euro im Monat bzw. 59.850 Euro im Jahr festgelegt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt damit 56.850 Euro im Jahr.
Pflegeversicherung:
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt unverändert bei 3,05 Prozent.
Arbeitslosenversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung wird auf 89.600 Euro (West) und 84.600 Euro (Ost) angehoben.
Auswirkungen auf die Beiträge und Leistungen
Die neuen Rechengrößen wirken sich direkt auf die Beitragshöhe und die Bemessung der Leistungen in der Sozialversicherung aus. Geringverdiener profitieren von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, da sie dadurch weniger Beiträge zahlen müssen. Hochverdiener hingegen zahlen höhere Beiträge, da ihre Einkünfte über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen.
In der Krankenversicherung führt die Anhebung der Bezugsgröße zu einem höheren Beitragssatz für Versicherte mit höheren Einkommen. In der Pflegeversicherung ändert sich der Beitragssatz nicht.
Hintergrund
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jährlich von der Bundesregierung auf der Grundlage der Empfehlungen des Sozialbeirats festgelegt. Der Sozialbeirat setzt sich aus Vertretern der Sozialpartner, der Bundesländer und der Wissenschaft zusammen. Die Rechengrößen dienen der Gewährleistung der finanziellen Stabilität und Leistungsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme.
Rechengrößen in der Sozialversicherung
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
Die Bundesregierung einen neuen Artikel am 2024-11-22 10:30 mit dem Titel „Rechengrößen in der Sozialversicherung“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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