BSW fordert Rücknahme des erhöhten Pflegebeitrags
Berlin, 14. November 2024 – Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BSW) fordert die Bundesregierung auf, den erhöhten Pflegebeitrag ab dem 1. Januar 2025 zurückzunehmen. Dies sei angesichts der steigenden Belastungen für Versicherte und Beitragszahler dringend erforderlich, so der Verband.
Der Pflegebeitrag wurde zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,45 Prozent angehoben. Die Erhöhung sollte die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig sicherstellen. Der BSW kritisierte jedoch die Entscheidung, den Beitrag zu erhöhen, da sie die Versicherten zusätzlich belaste.
„Die Pflegekosten steigen seit Jahren rasant an. Die Erhöhung des Pflegebeitrags trifft deshalb viele Versicherte und Beitragszahler hart“, sagte BSW-Präsident Bernd Meurer. „Es kann nicht sein, dass die Finanzierung der Pflegeversicherung auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen wird.“
Der Verband argumentiert, dass die Erhöhung nicht notwendig sei, da die Pflegeversicherung über ausreichende Rücklagen verfüge. Zudem seien die Pflegekosten nicht durch die Erhöhung des Pflegebeitrags allein zu decken.
„Die Regierung muss alternative Finanzierungsmodelle prüfen“, forderte Meurer. „Es gibt viele Möglichkeiten, die Pflegeversicherung zu stärken, ohne die Versicherten zusätzlich zu belasten.“
Der BSW schlägt unter anderem vor, die Steuerbefreiung für Pflegeleistungen zu erhöhen und den Arbeitgeberanteil am Pflegebeitrag zu reduzieren. Zudem müsse die Pflegeversicherung stärker in die Prävention investieren.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, den erhöhten Pflegebeitrag zurückzunehmen und alternative Finanzierungsmodelle zu prüfen“, sagte Meurer. „Die Pflegeversicherung muss für alle bezahlbar bleiben.“
Der BSW vertritt die Interessen von über 11.000 privaten Anbietern sozialer Dienste in Deutschland. Zu den Mitgliedern des Verbandes gehören ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Dienste der Eingliederungshilfe sowie Beratungsstellen.
BSW fordert Rücknahme des erhöhten Pflegebeitrags
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