Drucksachen,20/13804: Gesetzentwurf Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz (PDF)

20/13804: Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz

Der Bundestag hat am 14. November 2024 den Gesetzentwurf 20/13804 zur Änderung des Transplantationsgesetzes (PDF) zur ersten Lesung vorgelegt. Der Entwurf sieht die Einführung einer Widerspruchsregelung vor, wonach jeder ab dem 16. Lebensjahr grundsätzlich als Organspender gilt, es sei denn, er hat zu Lebzeiten widersprochen.

Hintergrund

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, d. h. jeder Bürger muss aktiv entscheiden, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Dies führt dazu, dass viele potentielle Spenderorgane verloren gehen. In anderen Ländern wie Österreich und Spanien, in denen bereits eine Widerspruchsregelung besteht, ist die Organspendequote deutlich höher.

Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen am Transplantationsgesetz vor:

  • Einführung einer Widerspruchsregelung: Jeder ab dem 16. Lebensjahr wird grundsätzlich als Organspender betrachtet.
  • Widerspruchsmöglichkeiten: Personen, die nicht spenden möchten, können jederzeit einen Widerspruch beim Bundeszentralregister einlegen.
  • Aufklärung: Die Bevölkerung soll umfassend über die Organspende, die Widerspruchsmöglichkeiten und die Folgen der Widerspruchsregelung aufgeklärt werden.
  • Datenschutz: Die Daten der Widersprechenden werden sicher verwahrt und nur in Fällen einer Organspende genutzt.

Argumente für die Widerspruchsregelung

Befürworter der Widerspruchsregelung argumentieren, dass diese zu einer deutlich höheren Organspendequote führen wird. Sie verweisen darauf, dass in Ländern mit Widerspruchsregelungen die Zahl der Organspender deutlich gestiegen ist. Außerdem glauben sie, dass eine solche Regelung dem Wunsch der meisten Menschen entspricht, nach ihrem Tod anderen zu helfen.

Argumente gegen die Widerspruchsregelung

Gegner der Widerspruchsregelung argumentieren, dass diese in die Autonomie der Bürger eingreift. Sie glauben, dass jeder das Recht haben sollte, selbst über seinen Körper und seine Organe zu entscheiden. Außerdem befürchten sie, dass die Widerspruchsregelung zu einer erhöhten Zahl von Lebendspenden führen könnte, die mit erheblichen Risiken für die Spender verbunden sind.

Ausblick

Der Gesetzentwurf muss nun im Bundestag diskutiert und verabschiedet werden. Es wird erwartet, dass es zu einer kontroversen Debatte kommen wird. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, würde er voraussichtlich im Jahr 2025 in Kraft treten.


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