20/13776: Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt
Berlin, 14. November 2024 – Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (PDF) wurde heute im Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf stammt von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP.
Hintergrund
Das geltende Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) aus dem Jahr 1995 gilt als überholt und wird vielfach als restriktiv kritisiert. Es sieht vor, dass eine Abtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche nur noch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ist, beispielsweise bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation.
Ziele des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Schwangerschaftsabbruch in den ersten 14 Schwangerschaftswochen zu entkriminalisieren. Schwangere Frauen sollten demnach in dieser Zeitspanne selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können, ohne sich strafbar zu machen.
Wesentliche Änderungen
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs im Vergleich zum geltenden SchKG sind:
- Strafbefreiung in den ersten 14 Schwangerschaftswochen: Schwangere Frauen können in dieser Zeit einen Schwangerschaftsabbruch ohne Angabe von Gründen vornehmen lassen.
- Gestrichene Fristenregelung: Die bisherige Fristenregelung, die einen Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubte, wird gestrichen.
- Beratungspflicht: Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Anspruch nehmen möchten, müssen sich im Vorfeld von einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen.
- Dokumentationspflicht: Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Schwangerschaftsabbrüche zu dokumentieren.
Reaktionen
Der Gesetzentwurf wird von Befürworterinnen und Befürwortern einer liberalen Schwangerschaftsregelung begrüßt. Sie argumentieren, dass Frauen ein Recht auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper hätten.
Gegnerinnen und Gegner des Gesetzentwurfs kritisieren die geplante Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Sie argumentieren, dass jedes menschliche Leben schützenswert sei und dass der Gesetzentwurf ungeborenen Kindern dieses Recht entziehe.
Nächste Schritte
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Er muss sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat die Mehrheit finden, um in Kraft treten zu können.
20/13776: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (PDF)
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