Kurzmeldungen (hib),Auswirkung vorläufiger Haushaltsführung auf die Baupolitik

Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung auf die Baupolitik

Berlin, 13. November 2024 (hib) – Die vorläufige Haushaltsführung des Bundes hat erhebliche Auswirkungen auf die Baupolitik. Die Bundesregierung ist seit dem 1. Januar 2024 nur noch eingeschränkt handlungsfähig, da der Bundestag noch keinen Haushalt für das laufende Jahr verabschiedet hat.

Dies wirkt sich auch auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) aus. Auch wenn die Ministerien in der vorläufigen Haushaltsführung grundsätzlich auf eine fortlaufende Geschäftsführung beschränkt sind, gibt es einige Ausnahmen.

So können Maßnahmen getroffen werden, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich sind. Dies umfasst auch die Fortführung laufender Bauprojekte. Allerdings sind neue Projekte oder die Aufnahme größerer finanzieller Verpflichtungen in der Regel nicht möglich.

Die Bauindustrie ist von den Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung stark betroffen. Viele Bauunternehmen sind auf öffentliche Aufträge angewiesen und befürchten nun Verzögerungen und Ausfälle.

Auch die Umsetzung der Klimaziele im Gebäudesektor könnte durch die vorläufige Haushaltsführung erschwert werden. So sind beispielsweise Fördermittel für energetische Sanierungen oder die Errichtung von Neubauten nach Passivhausstandard nur begrenzt verfügbar.

Das BMWSB hat bereits angekündigt, dass es in der vorläufigen Haushaltsführung schwerpunktmäßig bestehende Maßnahmen fortführen und keine neuen großen Projekte auf den Weg bringen wird.

Die Bauindustrie fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich einen Haushalt für das Jahr 2024 zu verabschieden. Nur so könne Planungssicherheit für die Unternehmen geschaffen und die Fortsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte gewährleistet werden.

Der Bundestag wird am 15. November 2024 über den Entwurf des Bundeshaushalts 2024 beraten. Es ist jedoch unklar, ob eine Einigung erzielt werden kann. Sollte der Haushalt nicht rechtzeitig verabschiedet werden, würde die vorläufige Haushaltsführung über das Ende des Jahres 2024 hinaus verlängert.


Auswirkung vorläufiger Haushaltsführung auf die Baupolitik

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