Drucksachen,20/13748: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität (PDF)

Gesetzentwurf zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen

Am 13. November 2024 wurde der Gesetzentwurf 20/13748 zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität im Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass Internetanbieter verpflichtet werden sollen, IP-Adressen und weitere Verbindungsdaten ihrer Nutzer für einen Zeitraum von zehn Wochen zu speichern. Ziel des Gesetzes ist es, die Ermittlung und Strafverfolgung schwerer Straftaten wie Terrorismus, Mord und Drogenhandel zu erleichtern.

Hintergrund

Die Mindestspeicherung von IP-Adressen ist ein umstrittenes Thema, das seit vielen Jahren diskutiert wird. Befürworter des Gesetzes argumentieren, dass die Speicherung von IP-Adressen ein wirksames Instrument zur Bekämpfung schwerer Kriminalität sei, da sie es den Ermittlungsbehörden ermögliche, Verdächtige zu identifizieren und ihre Online-Aktivitäten zu verfolgen. Gegner des Gesetzes hingegen warnen vor einem Eingriff in die Privatsphäre und bemängeln, dass die Speicherung von IP-Adressen unverhältnismäßig und unwirksam sei.

Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht die folgende Mindestdauer für die Speicherung von IP-Adressen vor:

  • zehn Wochen für IP-Adressen, die zur Identifizierung eines Nutzers verwendet werden können
  • vier Wochen für IP-Adressen, die nicht zur Identifizierung eines Nutzers verwendet werden können

Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf die Speicherung folgender weiterer Verbindungsdaten vorschreiben:

  • Datum und Uhrzeit der Verbindung
  • Dauer der Verbindung
  • Art der Verbindung (z. B. HTTP, FTP)
  • Portnummer
  • Protokollversion

Ausnahmen

Der Gesetzentwurf sieht einige Ausnahmen von der Mindestspeicherungspflicht vor. So sollen IP-Adressen nicht gespeichert werden, wenn sie:

  • für die Bereitstellung eines Telekommunikationsdienstes technisch erforderlich sind
  • zur Abrechnung und Betrugsprävention verwendet werden
  • zur Gewährleistung der Netzsicherheit verwendet werden

Datenschutzbedenken

Der Gesetzentwurf hat erhebliche Datenschutzbedenken ausgelöst. Kritiker argumentieren, dass die Massenspeicherung von IP-Adressen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Sie befürchten, dass die gespeicherten Daten missbraucht werden könnten, um politische Gegner zu überwachen oder unschuldige Bürger auszuspionieren.

Weitere Kritikpunkte

Neben den Datenschutzbedenken gibt es auch weitere Kritikpunkte am Gesetzentwurf:

  • Ineffektivität: Kritiker argumentieren, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität nicht wirksam sei, da Kriminelle leicht virtuelle private Netzwerke (VPNs) oder andere Techniken verwenden könnten, um ihre IP-Adressen zu verschleiern.
  • Kosten: Die Umsetzung des Gesetzes würde erhebliche Kosten für Internetanbieter nach sich ziehen, die diese Kosten an ihre Kunden weitergeben könnten.
  • Technische Herausforderungen: Die Speicherung und Verwaltung großer Datenmengen an IP-Adressen stellt eine technische Herausforderung für Internetanbieter dar.

Nächste Schritte

Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Es wird erwartet, dass er auf erheblichen Widerstand von Oppositionsparteien und Datenschutzaktivisten stoßen wird. Es ist noch ungewiss, ob der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet wird.


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