Drucksachen,20/13747: Gesetzentwurf Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (PDF)

20/13747: Gesetzentwurf: Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (PDF)

Berlin, 13. November 2024 (BReg) – Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf für ein … Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (PDF) beschlossen. Das Gesetz soll die sozialrechtlichen Regelungen für Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln und verbessern.

Schwerpunkte des Gesetzentwurfs:

  • Einführung eines neuen Teilhabeleistungsgesetzes: Das Teilhabeleistungsgesetz bündelt die bestehenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem einheitlichen Gesetz.
  • Stärkung der Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderungen sollen mehr Mitspracherechte bei der Planung und Durchführung ihrer Leistungen erhalten. Dazu wird ein neues Verfahren zur Bedarfsermittlung und -feststellung eingeführt.
  • Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben: Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen ausgebaut und flexibilisiert werden. So sollen beispielsweise mehr individuelle Unterstützungsmaßnahmen ermöglicht werden.
  • Erhöhung des Pflegegeldes: Das Pflegegeld für Menschen mit schweren Behinderungen soll ab Pflegegrad 5 von 316 Euro auf 360 Euro monatlich erhöht werden.
  • Ausbau der Frühförderung: Die Frühförderung für Kinder mit Behinderungen soll ausgebaut werden. Dazu sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt und die fachlichen Standards weiterentwickelt werden.

Hintergrund:

Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) regelt die sozialrechtlichen Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Mit dem … Gesetz zur Änderung des SGB XII sollen die Regelungen weiterentwickelt und verbessert werden. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu stärken und ihre Selbstbestimmung zu fördern.

Weitere Informationen:

Der Gesetzentwurf ist auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar:

www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/20241113-aenderung-sgb-xii.html

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet. Dort wird er in den zuständigen Ausschüssen beraten und gegebenenfalls geändert. Anschließend findet die Abstimmung im Plenum statt.


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