Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
Datum: 11. November 2024
Uhrzeit: 08:00 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Gesundheitsausschusses, Landtag X
Der Gesundheitsausschuss des Landtags X wird am 11. November 2024 um 08:00 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune durchführen.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die gesundheitliche Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern, indem die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Gesundheitsämtern und niedergelassenen Ärzten gestärkt wird. Zu den wichtigsten Maßnahmen des Entwurfs gehören:
- Förderung der Gründung von Gesundheitszentren, die eine breite Palette medizinischer Leistungen anbieten
- Ausbau der telemedizinischen Versorgung, um den Zugang zu Fachärzten zu verbessern
- Unterstützung von Hausbesuchen und mobilen Gesundheitsangeboten
- Einführung von Anreizsystemen für niedergelassene Ärzte, sich in ländlichen Regionen niederzulassen
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung werden Vertreter folgender Organisationen angehört:
- Kommunale Spitzenverbände
- Kassenärztliche Vereinigungen
- Krankenhausgesellschaften
- Patientenverbände
- Ärzteorganisationen
Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Anhörung teilzunehmen und ihre Meinungen zum Gesetzentwurf zu äußern. Die Anhörung wird live im Internet übertragen und kann auf der Website des Landtags X abgerufen werden.
Der Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung auf Initiative des Gesundheitsministeriums eingebracht. Gesundheitsministerin X erklärte in einer Pressemitteilung: „Wir wollen die Gesundheitsversorgung in allen Regionen unseres Landes gewährleisten. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen, um Menschen auch in ländlichen Gebieten Zugang zu einer wohnortnahen und hochwertigen medizinischen Versorgung zu ermöglichen.“
Der Ausschussvorsitzende X ergänzte: „Die öffentliche Anhörung ist ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsprozess. Wir wollen alle relevanten Perspektiven hören, um einen ausgewogenen und wirksamen Gesetzentwurf zu erarbeiten.“
Die Stellungnahmen aus der öffentlichen Anhörung werden vom Gesundheitsausschuss bei der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs berücksichtigt. Ein Termin für die abschließende Beratung und Abstimmung im Plenum des Landtags steht noch nicht fest.
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