AfD fragt nach „Entwicklung syrischer Clankriminalität“
Berlin (hib/WOL) – Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (20/5560) nach der „Entwicklung der syrischen Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen seit 2017“. Sie verlangt unter anderem Aufschluss darüber, wie viele Straftaten von syrischen Staatsangehörigen in NRW seit 2017 begangen wurden, wie viele davon als Clankriminalität eingestuft wurden, wie viele davon im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität standen und wie viele davon Gewaltdelikte waren.
Ferner wollen die Abgeordneten wissen, wie viele Verfahren aufgrund von Straftaten syrischer Staatsangehöriger eingestellt wurden, wie viele Verfahren noch anhängig sind und wie viele rechtskräftige Verurteilungen es gab. Sie fragen auch nach der durchschnittlichen Strafhöhe gegen verurteilte syrische Staatsangehörige und nach der Rückfallquote unter syrischen Staatsangehörigen, die bereits einmal wegen einer Straftat verurteilt wurden.
Zudem erkundigt sich die AfD, wie viele syrische Staatsangehörige in NRW derzeit inhaftiert sind, wie viele von ihnen aufgrund einer Straftat im Zusammenhang mit Clankriminalität inhaftiert sind und wie viele von ihnen bereits wegen einer Straftat im Zusammenhang mit Clankriminalität verurteilt wurden.
Schließlich wollen die Abgeordneten wissen, welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat, um die syrische Clankriminalität in NRW zu bekämpfen, und welche Maßnahmen geplant sind.
AfD fragt nach „Entwicklung syrischer Clankriminalität“
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Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2024-11-11 15:12 mit dem Titel „AfD fragt nach „Entwicklung syrischer Clankriminalität““. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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