Kurzmeldungen (hib),Genehmigungsfiktion bei Beschäftigungserlaubnissen

Genehmigungsfiktion bei Beschäftigungserlaubnissen

Ab dem 1. März 2023 tritt eine neue Regelung zur Genehmigungsfiktion bei Beschäftigungserlaubnissen in Kraft. Diese Regelung soll die Verfahren zur Beschäftigung von ausländischen Fachkräften vereinfachen und beschleunigen.

Was ist Genehmigungsfiktion?

Genehmigungsfiktion bedeutet, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist über den Antrag entscheidet.

Wie funktioniert die Genehmigungsfiktion bei Beschäftigungserlaubnissen?

Ab dem 1. März 2023 gilt folgende Genehmigungsfiktion:

  • Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss innerhalb von drei Monaten über einen Antrag auf Erlaubnis zur Beschäftigung eines ausländischen Facharbeiters entscheiden.
  • Die Ausländerbehörde muss innerhalb von drei Monaten über einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU entscheiden, wenn der Beschäftigungserlaubnisantrag positiv beschieden wurde.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die Genehmigungsfiktion gilt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antrag auf Beschäftigungserlaubnis ist vollständig und korrekt ausgefüllt.
  • Alle erforderlichen Unterlagen wurden eingereicht.
  • Der Arbeitgeber hat das Auswahlverfahren auf dem deutschen Arbeitsmarkt durchgeführt.
  • Der ausländische Facharbeiter erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis.

Welche Vorteile hat die Genehmigungsfiktion?

Die Genehmigungsfiktion hat folgende Vorteile:

  • Verkürzung der Genehmigungsverfahren
  • Planungssicherheit für Arbeitgeber und ausländische Fachkräfte
  • Reduzierung des bürokratischen Aufwands

Was passiert, wenn die Behörde innerhalb der Frist entscheidet?

Wenn die zuständige Behörde innerhalb der Frist über den Antrag entscheidet, gilt die Genehmigungsfiktion nicht. Die Entscheidung der Behörde ist dann bindend.

Ausnahmen

Die Genehmigungsfiktion gilt nicht, wenn ein öffentliches Interesse entgegen einer Erteilung steht, insbesondere wenn:

  • Der ausländische Facharbeiter eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.
  • Der ausländische Facharbeiter nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügt.
  • Die Beschäftigung des ausländischen Facharbeiters gegen andere gesetzliche Bestimmungen verstößt.

Schlussfolgerung

Die neue Regelung zur Genehmigungsfiktion bei Beschäftigungserlaubnissen soll die Verfahren zur Beschäftigung von ausländischen Fachkräften vereinfachen und beschleunigen. Durch die Verkürzung der Genehmigungsfristen und die Planungssicherheit für Arbeitgeber und ausländische Fachkräfte wird die Anwerbung und Integration ausländischer Fachkräfte erleichtert.


Genehmigungsfiktion bei Beschäftigungserlaubnissen

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Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2024-11-11 16:42 mit dem Titel „Genehmigungsfiktion bei Beschäftigungserlaubnissen“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.

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