20/13697: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Boehringer, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 20/11139 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten
Aus dem Innenausschuss
Lesedatum: 08.11.2024 Beschlussempfehlung:
Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/11139 abzulehnen.
Begründung:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der AfD soll § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (Bundespräsidentenruhebezügegesetz) dahingehend geändert werden, dass Bundespräsidenten zukünftig keine ungekürzten Ruhebezüge mehr erhalten sollen, sondern zur Hälfte auf ihre Ruhebezüge verzichten müssen.
Der Innenausschuss empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Gesetzentwurf ist aus mehreren Gründen abzulehnen:
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Verstoß gegen das Recht der ehemaligen Bundespräsidenten auf ungekürzte Ruhebezüge: Die Bundespräsidenten haben einen Anspruch auf ungekürzte Ruhebezüge, der ihnen durch das Bundespräsidentenruhebezügegesetz garantiert wird. Dieser Anspruch ist ein wohlerworbenes Recht, das nicht ohne Weiteres durch ein Gesetz geändert werden kann.
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Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung: Das Bundespräsidentenruhebezügegesetz wurde vom Bundestag als Gesetzgeber beschlossen. Die Änderung dieses Gesetzes stellt einen Eingriff in die Rechte der ehemaligen Bundespräsidenten dar, die nicht durch den Bundestag vorgenommen werden kann. Die Änderung der Ruhebezüge wäre eine Aufgabe der Justiz.
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Fehlende Rechtfertigung: Der Gesetzentwurf enthält keine ausreichende Begründung dafür, warum die Ruhebezüge der Bundespräsidenten gekürzt werden sollen. Die pauschale Behauptung, dass die Kürzung „gerecht“ sei, reicht als Begründung nicht aus.
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Negative Auswirkungen auf die Attraktivität des Amtes des Bundespräsidenten: Die Kürzung der Ruhebezüge würde die Attraktivität des Amtes des Bundespräsidenten verringern. Dies könnte dazu führen, dass qualifizierte Personen sich nicht mehr für das Amt bewerben.
Aus diesen Gründen empfiehlt der Innenausschuss einstimmig, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Berlin, den 08.11.2024
Ausschussvorsitzende/r Vorsitzender/Vorsitzende des Unterausschusses
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
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