Pressemitteilungen,Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz

Pressemitteilung: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz

Datum: 06.11.2024 Uhrzeit: 07:59 Uhr

Ort: Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen wird am 06.11.2024 eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG NRW) durchführen.

Hintergrund

Das KKG NRW regelt die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Behörden, Einrichtungen und freien Trägern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen. Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Kinderschutzstrukturen in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern.

Schwerpunkte der Gesetzesänderung

Die Schwerpunkte der geplanten Gesetzesänderung sind:

  • Erweiterung des Kreises der Beteiligten: Die Zusammenarbeit soll auf weitere Akteure ausgeweitet werden, wie z. B. Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereine.
  • Digitalisierung des Informationsaustauschs: Der Austausch von Informationen zwischen den Beteiligten soll durch die Einführung einer elektronischen Meldeplattform digitalisiert werden.
  • Stärkung der Rolle der Kinderschutzkoordination: Die Kinderschutzkoordinatoren sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, um die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zu koordinieren und zu unterstützen.
  • Verbesserte Risikoeinschätzung: Die gesetzlichen Regelungen zur Risikoeinschätzung sollen präzisiert werden, um die Einschätzung von Gefährdungen für Kinder und Jugendliche zu verbessern.

Beteiligte Verbände und Institutionen

Zu der öffentlichen Anhörung werden Vertreterinnen und Vertreter folgender Verbände und Institutionen eingeladen:

  • Landesjugendamt Nordrhein-Westfalen
  • Kommunaler Sozialdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
  • Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V.
  • Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
  • Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF)
  • Landesschulpflegschaftsverband Nordrhein-Westfalen e. V.
  • Landeselternbeirat Nordrhein-Westfalen
  • Verband der Kinder- und Jugendärzte Nordrhein-Westfalen e. V.
  • Institut für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH

Öffentliche Beteiligung

Auch Bürgerinnen und Bürger können an der öffentlichen Anhörung teilnehmen und ihre Anregungen und Bedenken vortragen. Die Sitzung findet im Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen statt.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zur öffentlichen Anhörung und zum geplanten Gesetzesentwurf finden Sie auf der Website des Landtags Nordrhein-Westfalen: www.landtag.nrw.de


Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz

Die KI hat uns die Nachricht überbracht.

Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.

Pressemitteilungen einen neuen Artikel am 2024-11-06 07:59 mit dem Titel „Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.

89

Schreibe einen Kommentar