Pressemitteilungen,Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur „BauGB-Novelle“

Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur „BauGB-Novelle“

Berlin, 06.11.2024 – Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages hat heute eine öffentliche Anhörung zur geplanten Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Die Novelle zielt darauf ab, das Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wohnungsbau zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Expertenstimmen zur Novelle

In der Anhörung kamen Experten aus verschiedenen Bereichen zu Wort, darunter Vertreter von Verbänden, Kommunen und der Immobilienwirtschaft. Die Mehrheit der Sachverständigen begrüßte die Ziele der Novelle, kritisierte jedoch einzelne Regelungen.

Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, sprach sich grundsätzlich für eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse aus, warnte jedoch vor einer „Verrechtlichung des informellen Verfahrens“. Er forderte, die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger zu erhalten und die Kommunen nicht zu entmachten.

Ähnlich äußerte sich der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe. Er betonte die Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken und eine gewisse Flexibilität im Planungsrecht zu bewahren.

Vertreter der Immobilienwirtschaft äußerten sich hingegen überwiegend positiv zur Novelle. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), Andreas Mattner, sagte, die Novelle sei ein „wichtiger Schritt zur Entlastung des Wohnungsmarkts“. Er forderte jedoch eine noch stärkere Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und die Abschaffung des kommunalen Vorkaufsrechts.

Inhaltliche Schwerpunkte der Novelle

Die geplante BauGB-Novelle enthält eine Reihe von Änderungen, darunter:

  • Einführung eines beschleunigten Verfahrens für Wohnungsbauvorhaben: Für Wohnungsbauvorhaben mit bis zu 100 Wohneinheiten soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren eingeführt werden.
  • Ausweitung der Genehmigungsfreiheit: Bestimmte Vorhaben sollen künftig genehmigungsfrei gestellt werden, beispielsweise der Umbau von Büro- in Wohnflächen.
  • Flexibilisierung des Planungsrechts: Den Kommunen soll mehr Flexibilität bei der Aufstellung von Bebauungsplänen eingeräumt werden.
  • Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten: Die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger sollen durch die Einführung digitaler Beteiligungsformate erweitert werden.

Kritikpunkte an der Novelle

Einige Experten kritisierten, dass die Novelle die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger einschränke und die Kommunen in ihrer Planungshoheit beschneide. Zudem wurde bemängelt, dass die geplanten Vereinfachungen nicht ausreichten, um die Genehmigungsverfahren tatsächlich zu beschleunigen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnte vor einer „Ausverkauf der Städte“ und forderte, die Umweltverträglichkeitsprüfung zu stärken.

Ausblick

Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen wird die Stellungnahmen der Experten auswerten und auf dieser Grundlage einen Bericht erstellen. Die Novelle des Baugesetzbuches soll noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden.


Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur „BauGB-Novelle“

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