Pressemitteilung: Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung von Bundesbeamtinnen und -beamten
Berlin, 06.11.2024 – Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamtinnen und -beamten an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhalten.
Erhöhung der Besoldung
Der Gesetzentwurf sieht eine lineare Erhöhung der Besoldung aller Besoldungsgruppen um 5 % vor. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von rund 200 Euro pro Monat. Damit wird die Besoldung der Bundesbeamtinnen und -beamten erstmals seit drei Jahren angehoben.
Anpassung der Zulagen
Neben der linearen Erhöhung der Besoldung sollen auch die Zulagen für Erschwernisse und besondere Leistungen angepasst werden. So werden beispielsweise die Zulagen für Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit sowie für Schichtdienst erhöht.
Verbesserung der Versorgung
Auch im Bereich der Versorgung sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen vor. So soll der Ruhegehaltssatz für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 31.12.2000 in den Ruhestand treten, von 67,5 % auf 70 % erhöht werden. Zudem soll die Altersgrenze für die Gewährung einer Altersrente auf 65 Jahre angehoben werden.
Attraktivität des öffentlichen Dienstes
Die Bundesregierung erhofft sich von den geplanten Maßnahmen eine Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Insbesondere für Nachwuchskräfte soll die Besoldung und Versorgung ein zusätzlicher Anreiz für eine Laufbahn im öffentlichen Dienst sein.
Finanzierung der Maßnahmen
Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen soll über den Bundeshaushalt erfolgen. Die jährlichen Mehrkosten werden auf rund 3 Milliarden Euro geschätzt.
Zeitplan
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet. Die Bundesregierung strebt an, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Die Anpassungen der Besoldung und Versorgung sollen rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft treten.
Statements
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die Bundesbeamtinnen und -beamten sind das Rückgrat unseres Staates. Sie leisten täglich wertvolle Arbeit für unser Land. Mit den geplanten Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass sie auch in Zukunft eine amtsangemessene Besoldung und Versorgung erhalten.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen ist eine Herausforderung, aber sie ist notwendig. Der öffentliche Dienst muss für Nachwuchskräfte attraktiv bleiben. Wir wollen sicherstellen, dass wir auch in Zukunft genügend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst gewinnen können.“
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