Bundesregierung beschließt neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
Berlin, 06.11.2024 – Die Bundesregierung hat heute neue Rechengrößen für die Sozialversicherung beschlossen. Diese treten zum 01.01.2025 in Kraft und wirken sich unter anderem auf die Höhe von Beiträgen und Leistungen aus.
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden, wird im Jahr 2025 auf 89.100 Euro im Westen und 83.600 Euro im Osten angehoben. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer mehr Einkommen versteuern müssen.
Beitragshöhe bleibt stabil
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) bleiben im Jahr 2025 unverändert. Der allgemeine Beitragssatz in der GKV beträgt weiterhin 14,6 Prozent, in der GRV 18,6 Prozent und in der GPV 3,05 Prozent.
Renten steigen
Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden im Jahr 2025 um 3,5 Prozent im Westen und um 4,2 Prozent im Osten angehoben. Dies ist die stärkste Rentenerhöhung seit 2014.
Pflegeleistungen werden ausgebaut
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden im Jahr 2025 ausgebaut. Die pflegebedingten Aufwendungen für Pflegebedürftige, die in ambulanten Pflegediensten betreut werden, werden um fünf Prozent erhöht. Für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeheimen steigt der Pflegesatz um zwei Prozent.
Hintergrund
Die neuen Rechengrößen basieren auf der jährlichen Rentenanpassung und der Entwicklung der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Rentenerhöhung berücksichtigen die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die Stabilisierung der Beitragssätze soll die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlbar halten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung finden Sie auf den folgenden Websites:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de
- Deutsche Rentenversicherung Bund: www.deutsche-rentenversicherung.de
- GKV-Spitzenverband: www.gkv-spitzenverband.de
- Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.: www.pkv.de
Rechengrößen in der Sozialversicherung
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
Die Bundesregierung einen neuen Artikel am 2024-11-06 10:30 mit dem Titel „Rechengrößen in der Sozialversicherung“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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