Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat zum Bundesmeldegesetz
Berlin, 05. November 2024 – Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages hat heute eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) durchgeführt.
Das BMG regelt die Erhebung, Speicherung und Nutzung von Daten über Einwohner und Personen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, das Gesetz an die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen sowie bestimmte Regelungen zu präzisieren.
Kernpunkte der Gesetzesnovelle:
- Erweiterung der Online-Meldemöglichkeiten: Bürger sollen künftig auch ihre An- und Abmeldung online vornehmen können.
- Neue Meldepflicht für Nebenwohnungen: Wer eine Nebenwohnung hat, muss diese künftig ebenfalls bei der Meldebehörde anmelden.
- Verbesserung des Datenschutzes: Es werden strengere Regeln für die Weitergabe von Meldedaten eingeführt.
- Vereinfachte Melderegisterauskunft: Anfragen an das Melderegister sollen künftig einfacher und schneller möglich sein.
- Digitalisierung des Melderegisters: Das Melderegister soll vollständig digitalisiert werden.
Aussagen von Sachverständigen:
In der Anhörung äußerten sich zahlreiche Sachverständige aus den Bereichen Verwaltung, Datenschutz und Bürgerrechte.
- Deutscher Städte- und Gemeindebund: Der Verbandsvorsitzende Uwe Brandl begrüßte die geplanten Änderungen und betonte die Notwendigkeit, das BMG zu modernisieren.
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Prof. Dr. Ulrich Kelber mahnte eine sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen der Melderechtsinhaber und den Erfordernissen der Gefahrenabwehr an.
- Datenschutzverein Digitalcourage: Der Geschäftsführer Veit Bube kritisierte den Gesetzentwurf als zu restriktiv und forderte mehr Schutz für die Privatsphäre.
Stand der Beratungen:
Der Ausschuss für Inneres und Heimat wird in den kommenden Wochen über den Gesetzentwurf beraten. Eine abschließende Entscheidung über die Annahme des Gesetzes wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 getroffen.
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat zum Bundesmeldegesetz
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