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Pressemitteilung

Kabinett beschließt Änderung der Arbeitszeitverordnung: Langzeitarbeitskonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung

Berlin, 12. Februar 2025 – Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung der Arbeitszeitverordnung (AZV) beschlossen, die die Einführung von Langzeitarbeitskonten (LZAK) in der Bundespolizei und der Zollverwaltung ermöglicht.

Langzeitarbeitskonten sind flexible Arbeitszeitmodelle, mit denen Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt abbauen können. Dies bietet insbesondere Beschäftigten in unregelmäßigen oder belastenden Arbeitsbereichen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit besser an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen.

Vorteile der Langzeitarbeitskonten

Die Einführung von LZAK in der Bundespolizei und der Zollverwaltung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Flexibilisierung der Arbeitszeit: Beschäftigte können ihre Arbeitszeit individueller gestalten und auf persönliche Bedürfnisse wie Familienpflichten oder Weiterbildung abstimmen.
  • Reduzierung von Mehrarbeit: Durch die Möglichkeit, Arbeitszeit anzusparen, wird der Bedarf an Mehrarbeit verringert, was zu einer Entlastung der Beschäftigten führt.
  • Verbesserung der Work-Life-Balance: LZAK ermöglichen es Beschäftigten, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren.
  • Erhöhung der Attraktivität als Arbeitgeber: Die Möglichkeit flexibler Arbeitszeitmodelle ist ein attraktiver Faktor für potenzielle Bewerber.

Umsetzung in der Bundespolizei und Zollverwaltung

Die AZV sieht vor, dass die Einführung von LZAK in den jeweiligen Behörden durch eine Dienstvereinbarung geregelt wird. Die Dienstvereinbarung muss unter anderem Folgendes festlegen:

  • Den Kreis der Beschäftigten, für die LZAK eingerichtet werden können
  • Die zulässige Dauer der Kontenführung
  • Die Voraussetzungen für die Ansparung und den Abbau von Arbeitszeit
  • Die Höchstgrenzen für die Ansparung und den Abbau von Arbeitszeit

Zeitplan

Die Änderung der AZV tritt am 1. März 2025 in Kraft. Die Dienstvereinbarungen zur Einführung von LZAK in der Bundespolizei und der Zollverwaltung sollen bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen werden.

Hintergrund

Die Einführung von LZAK in der Bundespolizei und der Zollverwaltung ist das Ergebnis eines langjährigen Prozesses. Bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurde die Schaffung flexibler Arbeitszeitmodelle angekündigt. Die nun beschlossene Änderung der AZV ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen und familienfreundlichen Arbeitswelt in den Sicherheitsbehörden des Bundes.


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