
20/14828: Änderungsantrag zur Vormünder- und Betreuervergütung
Am 31. Januar 2025 um 11:00 Uhr wurde im Bundestag ein Änderungsantrag zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern eingebracht. Der Antrag wurde von den Abgeordneten Konstantin Kuhle, Renata Alt, Jens Beeck sowie weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingereicht.
Ziel des Gesetzentwurfs
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Vergütung von Vormündern und Betreuern neu zu regeln und gleichzeitig die Betreuungsgerichte und Betreuer zu entlasten.
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
- Einführung eines neuen Vergütungssystems für Vormünder und Betreuer, das sich an der Höhe der tatsächlich geleisteten Arbeit orientiert.
- Anhebung der Vergütungssätze für Vormünder und Betreuer.
- Vereinfachung der Abrechnungsprozesse.
- Entlastung der Betreuungsgerichte durch die Übertragung bestimmter Aufgaben auf die Betreuer.
Änderungsantrag der FDP
Der Änderungsantrag der FDP enthält folgende wesentliche Punkte:
- Erhöhung der Vergütungssätze: Die FDP fordert eine deutlichere Erhöhung der Vergütungssätze für Vormünder und Betreuer, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.
- Einführung einer Staffelung: Die Vergütung soll in Abhängigkeit von der Schwere der Betreuung gestaffelt werden.
- Berücksichtigung ehrenamtlicher Tätigkeit: Ehrenamtliche Vormünder und Betreuer sollen eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Begründung des Änderungsantrags
Die FDP begründet ihren Änderungsantrag damit, dass die bisher vorgesehenen Erhöhungen der Vergütungssätze nicht ausreichen, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Zudem soll die Staffelung der Vergütung eine gerechtere Verteilung der finanziellen Mittel gewährleisten. Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vormünder und Betreuer soll deren Einsatz würdigen.
Auswirkungen des Änderungsantrags
- Höhere Vergütung für Vormünder und Betreuer.
- Bessere Absicherung ehrenamtlicher Vormünder und Betreuer.
- Entlastung der Betreuungsgerichte.
- Verbesserung der Betreuungssituation für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Weitere Schritte
Der Änderungsantrag der FDP wird nun im zuständigen Ausschuss des Bundestages beraten. Anschließend wird über den gesamten Gesetzentwurf einschließlich des Änderungsantrags im Plenum des Bundestages abgestimmt. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, tritt er voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft.
20/14828: Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Renata Alt, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksachen 20/14259, 20/14768 – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (PDF)
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
Drucksachen einen neuen Artikel am 2025-01-31 11:00 mit dem Titel „20/14828: Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Renata Alt, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksachen 20/14259, 20/14768 – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (PDF)“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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