Kurzmeldungen (hib),Keine Haftpflichtversicherung für Binnenschiffe geplant


Keine Haftpflichtversicherung für Binnenschiffe geplant

Berlin: (hib/HAU) Eine eigene Haftpflichtversicherung für Binnenschiffe ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums nicht geplant. Dies erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) in der Antwort (19/26505) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Sitte (Linke).

Die Bundesregierung werde jedoch die Möglichkeiten einer Verpflichtung für Binnenschiffe zur Abschluss des Typs Haftpflichtversicherung prüfen, erklärte Weiss. Die Prüfung solle auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Verpflichtung berücksichtigen.

Hintergrund ist ein Unfall auf der Mosel im Januar 2020, bei dem ein unter rumänischer Flagge fahrendes Frachtschiff einen Pfeiler der Eisenbahnbrücke Bullay-Alf rammte. Durch den Unfall wurde die Brücke schwer beschädigt und musste gesperrt werden. Weil das Schiff nicht ausreichend haftpflichtversichert war, droht der Deutschen Bahn ein Schaden von mehr als elf Millionen Euro.

In ihrer Anfrage hatte Sitte darauf hingewiesen, dass Binnenschiffe häufig erheblich unterversichert seien. Sie forderte die Einführung einer Pflichtversicherung, um die Schäden bei Unfällen zu decken.

Weiss erklärte, dass die Schifffahrt auf Binnenwasserstraßen in Deutschland einer Vielzahl unterschiedlicher Haftungsregelungen unterliege. So hafte bei Unfällen auf öffentlichen Wasserstraßen in der Regel der Schiffsführer oder der Schiffsbetreiber. Bei Unfällen auf privaten Wasserstraßen könne die Haftung vertraglich geregelt werden.

Die Bundesregierung habe bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf Binnenwasserstraßen ergriffen, so Weiss. Dazu gehöre die Novellierung der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, die die Einführung eines elektronischen Schiffsmeldedienstes und die Verschärfung der Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften.


Keine Haftpflichtversicherung für Binnenschiffe geplant

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