Keine Auswirkungen auf Planungshoheit der Kommunen
Berlin, 20. Januar 2025 (hib) – Die geplante Bundesgesetzgebung zum Ausbau erneuerbarer Energien wird nach Angaben der Bundesregierung keine Auswirkungen auf die Planungshoheit der Kommunen haben. Dies habe Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände versichert, teilte die Bundesregierung mit.
Demnach ist im geplanten Gesetzesvorhaben vorgesehen, dass die Bundesländer Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien ausweisen können. Diese Flächen sollen dann grundsätzlich für den Bau von Windkraft- und Solaranlagen zur Verfügung stehen. Allerdings hätten die Kommunen weiterhin das Recht, im Rahmen ihrer Bauleitplanung konkrete Standorte für diese Anlagen festzulegen.
Bundeswirtschaftsminister Habeck betonte, dass die Bundesregierung die Bedeutung der kommunalen Planungshoheit anerkenne und diese nicht einschränken wolle. Die geplante Bundesgesetzgebung solle vielmehr dazu beitragen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten zuvor Bedenken geäußert, dass die Bundesgesetzgebung ihre Planungshoheit beschneiden könnte. Sie forderten, dass die Kommunen weiterhin selbst entscheiden können, wo und in welchem Umfang erneuerbare Energien ausgebaut werden.
Die Bundesregierung erklärte, dass sie die Bedenken der Kommunen ernst nehme und bei der Ausarbeitung des Gesetzesvorhabens berücksichtigen werde. Sie betonte jedoch, dass der Ausbau erneuerbarer Energien von zentraler Bedeutung für die Energiewende sei und dass es dafür klare gesetzliche Rahmenbedingungen brauche.
Keine Auswirkungen auf Planungshoheit der Kommunen
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