Drucksachen,20/14503: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes (PDF)


20/14503: Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes

Am 15. Januar 2025 um 11:00 Uhr wurde der Gesetzentwurf 20/14503 veröffentlicht, der eine umfassende Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes sowie Änderungen am Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz vorsieht.

Hintergrund

Das Verpflichtungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für schuldrechtliche Verpflichtungen im deutschen Zivilrecht. Es wurde zuletzt 1986 grundlegend reformiert und ist seitdem den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen nicht mehr ausreichend angepasst.

Das Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Bekämpfung von Straftaten, die den finanziellen Interessen der Europäischen Union schaden.

Ziele des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf verfolgt zwei Hauptziele:

  • Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes:
    • Anpassung des Gesetzes an die digitale Transformation und die gestiegenen Anforderungen an die Rechtssicherheit
    • Vereinfachung und Flexibilisierung der gesetzlichen Regelungen
  • Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes:
    • Stärkung der Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft
    • Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

Wichtigste Inhalte

Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes

  • Einführung digitaler Formate für Verpflichtungen und Schuldverhältnisse
  • Vereinfachung der Regelungen zu Vertragsabschlüssen und Vertragsstörungen
  • Stärkung der Rechte von Verbrauchern und Kleinunternehmern
  • Einführung neuer Regelungen für schuldrechtliche Dauerschuldverhältnisse

Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes

  • Stärkung der Unabhängigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft durch die Schaffung einer eigenen Haushaltsautonomie
  • Erleichterung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durch die Einführung eines einheitlichen Ermittlungssystems
  • Ausweitung der Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft auf weitere Straftaten

Auswirkungen

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Praxis des Vertragsrechts und die Bekämpfung von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union haben.

Verfahren

Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Mit einer Verabschiedung durch das Parlament und der Zustimmung durch den Bundesrat ist im Laufe des Jahres 2025 zu rechnen.


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