Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vorgestellt
20. Januar 2025
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (20/14501) zur ersten Lesung eingebracht. Das Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit von Genossenschaften verbessern und ihre Modernisierung vorantreiben.
Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die genossenschaftliche Rechtsform zu stärken und sie für neue Herausforderungen fit zu machen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Modernisierung der Rechtsgrundlagen: Anpassung des Genossenschaftsgesetzes (GenG) an aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen.
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit: Schaffung von Rahmenbedingungen, die es Genossenschaften ermöglichen, im Wettbewerb mit anderen Unternehmensformen zu bestehen.
- Erleichterung der Gründung und des Wachstums: Vereinfachung von Gründungs- und Zulassungsverfahren sowie Unterstützung von Wachstumsprozessen.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Regelungen, die die genossenschaftliche Rechtsform stärken sollen. Zu den wichtigsten Kernpunkten gehören:
- Erweiterung der zulässigen Tätigkeitsfelder: Genossenschaften sollen künftig auch in neuen Geschäftsfeldern tätig sein können, sofern dies mit ihrem genossenschaftlichen Charakter vereinbar ist.
- Vereinfachung der Beschlussfassung: Einführung von neuen Verfahren zur Beschleunigung der Beschlussfassung, z. B. durch Online-Abstimmungen.
- Stärkung der Mitgliederbeteiligung: Ausweitung der Mitbestimmungsrechte von Mitgliedern und Verbesserung der Transparenz bei der Entscheidungsfindung.
- Verbesserung der Kapitalbeschaffung: Erleichterung des Zugangs zu Kapital durch neue Finanzierungsinstrumente, z. B. Genossenschaftsanleihen.
- Modernisierung der Aufsichtsregeln: Anpassung der Aufsichtsvorschriften an das europäische Recht und die besonderen Bedürfnisse von Genossenschaften.
Hintergrund
Genossenschaften sind eine wichtige Säule der deutschen Wirtschaft. Sie vereinen rund 20 Millionen Mitglieder und erwirtschaften einen Umsatz von über 500 Milliarden Euro pro Jahr. Allerdings sehen sich Genossenschaften auch zunehmend Herausforderungen wie dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und der Globalisierung gegenüber.
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform soll diesen Herausforderungen begegnen und die Zukunft der Genossenschaften sichern.
Nächste Schritte
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Nach der ersten Lesung findet die Überweisung in die Ausschüsse statt, die sich mit dem Thema näher befassen werden. Anschließend wird der Gesetzentwurf im Plenum des Bundestages erneut beraten und abgestimmt.
20/14501: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (PDF)
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