20/14517: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Am 2023-06-09 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung (20/14199) beschlossen. Der Bundesrat hat zu diesem Gesetzentwurf am 2023-07-07 Stellung genommen. Die Bundesregierung hat daraufhin am 2023-12-15 eine Gegenäußerung vorgelegt.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Ziele des Gesetzentwurfs, die Energiewende voranzutreiben und den Verbraucherschutz zu stärken. Er sieht jedoch noch Verbesserungsbedarf in folgenden Punkten:
- Ausweitung des Mieterstrommodells: Der Bundesrat fordert eine Ausweitung des Mieterstrommodells, um die Nutzung erneuerbarer Energien in Mehrfamilienhäusern zu erleichtern.
- Stärkung der Verbraucherrechte: Der Bundesrat fordert eine stärkere Berücksichtigung der Verbraucherinteressen, insbesondere bei der Einführung neuer Tarife und Abrechnungssysteme.
- Transparenz bei Netzentgelten: Der Bundesrat fordert eine stärkere Transparenz bei der Ermittlung und Genehmigung von Netzentgelten.
- Beschleunigung des Netzausbaus: Der Bundesrat fordert Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus, um die Energiewende zu ermöglichen.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung nimmt die Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnis und teilt die darin geäußerten Ziele. Sie weist jedoch darauf hin, dass einige der Forderungen des Bundesrates bereits im Gesetzentwurf berücksichtigt wurden oder nicht mit den europäischen Vorgaben vereinbar sind.
Konkret äußert sich die Bundesregierung wie folgt:
- Ausweitung des Mieterstrommodells: Die Bundesregierung ist offen für eine Ausweitung des Mieterstrommodells, prüft aber noch die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten.
- Stärkung der Verbraucherrechte: Die Bundesregierung verweist auf die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte, wie z.B. die Einführung eines Tarifvergleichsrechners.
- Transparenz bei Netzentgelten: Die Bundesregierung verweist auf die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei der Ermittlung und Genehmigung von Netzentgelten.
- Beschleunigung des Netzausbaus: Die Bundesregierung verweist auf die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus, wie z.B. die Einführung eines Genehmigungsbeschleunigungsverfahrens.
Weitere Entwicklung
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag weiter beraten. Es ist davon auszugehen, dass der Bundestag noch Änderungen am Gesetzentwurf vornehmen wird. Die endgültige Fassung des Gesetzes wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 verabschiedet werden.
20/14517: Unterrichtung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung – 20/14199 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF)
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