Drucksache 20/14514: Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
Einleitung Am 15. Januar 2025 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes (ApoG) vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung einzudämmen und die Versorgung mit Tierarzneimitteln sicherzustellen.
Wesentliche Änderungen
Tierarzneimittelgesetz (TAMG) * Einführung einer bundeseinheitlichen Antibiotika-Abgabeverordnung (AABVO). * Verschärfung der Vorschriften für die Abgabe von Antibiotika an Tierhalter: * Antibiotika dürfen nur noch auf tierärztliche Verordnung abgegeben werden. * Tierärzte müssen bei der Verordnung von Antibiotika die Ergebnisse einer Resistenztestung berücksichtigen. * Stärkung der Überwachung des Antibiotikaeinsatzes: * Tierhalter sind verpflichtet, Antibiotikaverordnungen zu dokumentieren und aufzubewahren. * Die zuständigen Behörden erhalten erweiterte Befugnisse zur Kontrolle der Antibiotikaabgabe.
Apothekengesetz (ApoG) * Einführung einer neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). * Erweiterung des Wirkungsbereichs von Apotheken auf die Abgabe von Tierarzneimitteln: * Apotheken dürfen Tierarzneimittel im Rahmen der tierärztlichen Hausapotheke abgeben. * Apotheker sind berechtigt, Tierhalter in Fragen der Tiergesundheit zu beraten. * Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Tierärzten und Apothekern: * Tierärzte können Apothekern direkt Verordnungen für Tierarzneimittel übermitteln. * Apotheker können Tierärzte bei der Resistenztestung und der Auswahl geeigneter Antibiotika unterstützen.
Begründung Der Gesetzentwurf wird mit der Notwendigkeit begründet, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu reduzieren und die Versorgung mit Tierarzneimitteln sicherzustellen. In den letzten Jahren hat der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zugenommen, was zu einer Zunahme von Antibiotikaresistenzen geführt hat. Diese Resistenzen gefährden die Wirksamkeit von Antibiotika bei der Behandlung von Infektionen bei Mensch und Tier.
Gleichzeitig besteht ein Mangel an Tierarzneimitteln, insbesondere bei Antibiotika. Dies liegt unter anderem daran, dass Tierarzneimittel häufig nicht wirtschaftlich rentabel sind, was die Entwicklung neuer Wirkstoffe behindert.
Auswirkungen Der Gesetzentwurf wird erhebliche Auswirkungen auf Tierhalter, Tierärzte, Apotheken und die pharmazeutische Industrie haben. Für Tierhalter wird die Abgabe von Antibiotika erschwert, was zu einem geringeren Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung führen dürfte. Tierärzte werden stärker in die Verantwortung genommen, den Antibiotikaeinsatz zu kontrollieren und die Ergebnisse von Resistenztestungen zu berücksichtigen.
Apotheken erhalten durch den Gesetzentwurf neue Abgabemöglichkeiten für Tierarzneimittel. Sie können damit ihre Rolle in der Versorgung mit Tiergesundheitsprodukten ausbauen. Die pharmazeutische Industrie wird durch den Gesetzentwurf gezwungen, neue Wirkstoffe zu entwickeln, um den Mangel an Tierarzneimitteln zu beheben.
Fazit Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Eindämmung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung und zur Sicherstellung der Versorgung mit Tierarzneimitteln. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 vom Bundestag verabschiedet werden.
20/14514: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes (PDF)
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