Transparenz bei versicherungsfremden Leistungen
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die Transparenz bei versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöhen. Das geht aus einer Antwort (20/5299) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD hervor. Ziel der Maßnahme sei es, eine einheitliche und nachvollziehbare Darstellung der versicherungsfremden Leistungen sicherzustellen.
Zu diesem Zweck soll ein einheitliches Datenmodell entwickelt werden, das die einzelnen Krankenkassen zur Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen in ihrer Rechnungslegung verwenden müssen. Die Krankenkassen sollen darüber hinaus verpflichtet werden, die versicherungsfremden Leistungen in ihrer Rechnungslegung nach Leistungsgruppen aufzugliedern.
Zudem sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die versicherungsfremden Leistungen in ihrer Rechnungslegung getrennt von den versicherungsbedingten Leistungen auszuweisen. Dies soll eine klare Trennung zwischen versicherungsbedingten und versicherungsfremden Leistungen ermöglichen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die entsprechenden Regelungen im Rahmen der anstehenden Arbeiten am Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstrukturstärkungsgesetz – GKV-FSSG) zu treffen.
Transparenz bei versicherungsfremden Leistungen
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Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2025-01-14 09:12 mit dem Titel „Transparenz bei versicherungsfremden Leistungen“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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