Kurzmeldungen (hib),Kartellamt hat neue Befugnisse noch nicht genutzt


Kartellamt hat neue Befugnisse noch nicht genutzt

Das Bundeskartellamt hat seit einem Jahr erweiterte Befugnisse, um gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. Doch bislang hat die Behörde diese noch nicht eingesetzt.

Das Kartellamt erhielt im Januar 2023 neue Befugnisse, um gegen Unternehmen vorzugehen, die ihre Marktmacht missbrauchen. Dazu gehören die Möglichkeit, Unternehmen mit hohen Bußgeldern zu belegen und bestimmte Geschäftspraktiken zu untersagen.

Doch ein Jahr nach dem Inkrafttreten der neuen Befugnisse hat das Kartellamt diese noch nicht genutzt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Die FDP-Fraktion kritisierte das Kartellamt für seine Untätigkeit. „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass das Kartellamt seine neuen Befugnisse auch nutzt“, sagte der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle. „Die Behörde muss eine wirksame Waffe gegen Wettbewerbsverstöße sein.“

Das Bundeskartellamt erklärte, dass es die neuen Befugnisse sorgfältig prüfen wolle, bevor es sie einsetze. „Wir wollen sicherstellen, dass wir die neuen Instrumente zielgerichtet und effektiv einsetzen“, sagte ein Sprecher des Kartellamts.

Allerdings betonte der Sprecher, dass das Kartellamt auch ohne die neuen Befugnisse gegen Wettbewerbsverstöße vorgegangen sei. So habe die Behörde im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von rund 400 Millionen Euro verhängt.

Die Bundesregierung erklärte, dass sie die Arbeit des Kartellamts unterstütze. „Wir sehen die neuen Befugnisse als wichtiges Instrument, um gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen“, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. „Wir erwarten, dass das Kartellamt diese Befugnisse künftig nutzen wird.“


Kartellamt hat neue Befugnisse noch nicht genutzt

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