Die Bundesregierung,Kabinett macht den Weg frei für Schiedsgericht NS-Raubgut – Kulturstaatsministerin Roth: „Deutschland nimmt seine historische Verantwortung wahr“


Bundesregierung macht Weg frei für Schiedsgericht NS-Raubgut

Kulturstaatsministerin Roth: „Deutschland nimmt seine historische Verantwortung wahr“

Berlin, 8. Januar 2025 – Das Bundeskabinett hat heute den Weg für die Einrichtung eines Schiedsgerichts zur Klärung von NS-Raubkunst-Fällen freigemacht. Das Schiedsgericht soll zukünftig außergerichtlich Streitfälle zwischen NS-Verfolgten und ihren Erben einerseits und Museen, öffentlichen Sammlungen und dem Kunsthandel andererseits schlichten.

„Deutschland nimmt mit der Einrichtung dieses Schiedsgerichts seine historische Verantwortung wahr“, erklärte Kulturstaatsministerin Claudia Roth. „Für viele Familien, die durch den NS-Terror enteignet wurden, ist es eine Frage der Würde, dass die geraubten Kulturgüter ihnen oder ihren Nachfahren zurückgegeben werden.“

Das Schiedsgericht wird bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz angesiedelt. Es soll aus drei Mitgliedern bestehen: einem Vertreter des Bundes, einem Vertreter der Länder und einem unabhängigen Experten aus dem Bereich des Kulturgutschutzes.

Die Entscheidung über die Einrichtung des Schiedsgerichts folgt auf jahrelange Forderungen von NS-Verfolgten und ihren Erben. Auch der Bundestag hatte sich wiederholt für die Errichtung einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle ausgesprochen.

In den kommenden Monaten will das Bundesministerium für Kultur und Medien gemeinsam mit den Ländern die rechtlichen Grundlagen für das Schiedsgericht schaffen. Das Gericht soll voraussichtlich noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen.

„Das Schiedsgericht ist ein wichtiger Schritt, um offene Fragen im Zusammenhang mit NS-Raubkunst zu klären“, sagte Kulturstaatsministerin Roth. „Ich hoffe, dass es vielen Opfern des NS-Terrors zu Gerechtigkeit verhelfen kann.“

Hintergrund

Während der NS-Zeit wurden Millionen von Kulturgütern von jüdischen Familien und anderen verfolgten Gruppen geraubt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ein Großteil dieser Güter an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben. Allerdings blieben viele Fälle ungeklärt.

In den letzten Jahren hat sich das Bewusstsein für die Bedeutung der Rückgabe von NS-Raubkunst verstärkt. Immer mehr Museen und Sammlungen haben sich dazu verpflichtet, geraubte Kunstwerke zu restituieren.

Die Einrichtung des Schiedsgerichts soll einen weiteren Beitrag zur Klärung von NS-Raubkunst-Fällen leisten. Das Gericht soll den Betroffenen einen einfachen und kostengünstigen Zugang zur Schlichtung bieten.


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