Drucksachen,20/14345: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) (PDF)

20/14345: Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie und Tariftreue bei Bundesaufträgen

Am 20. Dezember 2024 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)“ in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Tarifautonomie zu stärken und die Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes sicherzustellen. Damit soll ein faires Wettbewerbsfeld für Unternehmen geschaffen werden, die Tarifverträge abschließen und einwirken, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tarifverträgen profitieren.

Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes grundsätzlich nur noch Unternehmen berücksichtigt werden dürfen, die die Tarifverträge der für sie jeweils zuständigen Branche einhalten. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die im Gesetzentwurf näher definiert werden.

Darüber hinaus soll die Einhaltung der Tariftreue durch eine Reihe von Kontrollmechanismen sichergestellt werden. So sollen Auftraggeber verpflichtet werden, bei der Vergabe von Aufträgen Nachweise über die Tariftreue der Bieter einzuholen. Zudem soll ein zentrales Register eingerichtet werden, in dem die tariftreuen Unternehmen gelistet werden.

Begründung des Gesetzentwurfs

Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf damit, dass die Tarifautonomie ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes sei. Sie ermögliche es den Tarifvertragsparteien, eigenverantwortlich über die Arbeitsbedingungen zu verhandeln und abzuschließen.

Die Einhaltung der Tariftreue durch Unternehmen sei jedoch nicht immer gewährleistet, was zu Wettbewerbsnachteilen für tariftreue Unternehmen führe. Der Gesetzentwurf soll diesem Problem entgegenwirken und dadurch die Tarifautonomie stärken.

Auswirkungen des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes haben. Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, werden es in Zukunft schwieriger haben, Aufträge des Bundes zu erhalten.

Andererseits dürften tariftreue Unternehmen von dem Gesetzentwurf profitieren. Sie werden nun einen Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht tarifgebundenen Unternehmen haben.

Insgesamt wird der Gesetzentwurf voraussichtlich zu einer Stärkung der Tarifautonomie und einer besseren Einhaltung der Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes führen.


20/14345: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) (PDF)

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