20/14343: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG)
Datum: 20. Dezember 2024, 11:00 Uhr
Einleitung
Am 20. Dezember 2024 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) zur Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Ziele des Gesetzentwurfs
Das IKJHG zielt darauf ab, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen am Kinder- und Jugendhilfesystem zu verbessern. Es soll die bisherigen Regelungen zur Inklusion erweitern und präzisieren sowie neue Instrumente zur Förderung der Teilhabe schaffen.
Wesentliche Inhalte
Der Gesetzentwurf beinhaltet folgende wesentliche Inhalte:
- Rechtsanspruch auf Teilhabe: Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen erhalten einen Rechtsanspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an allen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe.
- Inklusiver Ansatz: Die Inklusion wird als Querschnittsaufgabe aller Träger der Kinder- und Jugendhilfe definiert.
- Personenzentrierte Planung: Die Planung und Durchführung von Hilfen soll sich am individuellen Bedarf der Kinder und Jugendlichen orientieren.
- Neue Instrumente zur Teilhabeförderung: Es werden neue Instrumente zur Unterstützung der Teilhabe eingeführt, wie z.B. persönliche Budgets und Assistenzleistungen.
- Stärkung der Elternbeteiligung: Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen sollen stärker in die Planung und Ausgestaltung von Hilfen einbezogen werden.
- Personalausstattung und Qualifizierung: Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden verpflichtet, ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen und Fortbildungsmaßnahmen zur Förderung der Teilhabe anzubieten.
- Monitoring und Evaluation: Es wird ein Monitoring- und Evaluationssystem eingeführt, um die Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Bedeutung des Gesetzentwurfs
Das IKJHG ist ein Meilenstein für die Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe. Es schafft einen umfassenden Rechtsrahmen, der die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen stärkt und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wird nun im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten. Nach Abschluss der Ausschussberatungen wird er dem Plenum des Bundestages zur Abstimmung vorgelegt. Es wird erwartet, dass das Gesetz im Frühjahr 2025 in Kraft treten wird.
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