Kurzmeldungen (hib),Bundesverwaltung: Details zur digitalen Souveränität erfragt

Bundesverwaltung: Details zur digitalen Souveränität erfragt

Berlin, 19. Dezember 2024 – Die Bundesverwaltung hat bei den IT-Dienstleistern des Bundes detaillierte Angaben zur Umsetzung der digitalen Souveränität eingefordert. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesinnenministeriums hervor, das der Nachrichtenagentur hin bekannt vorliegt.

Demnach sollen die Dienstleister unter anderem Auskunft geben über ihre Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenhoheit, der Unabhängigkeit von außereuropäischen Anbietern sowie der Interoperabilität und Portabilität von Daten.

Hintergrund der Abfrage ist der Beschluss der Bundesregierung vom Juli 2023 zur Stärkung der digitalen Souveränität. Darin hatte sich die Regierung unter anderem verpflichtet, die Abhängigkeit von außereuropäischen Cloud-Anbietern zu reduzieren und die Nutzung europäischer Lösungen zu fördern.

Die Bundesverwaltung will mit der Abfrage sicherstellen, dass die IT-Dienstleister des Bundes ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der digitalen Souveränität nachkommen. Über die eingegangenen Antworten soll im ersten Quartal 2025 im IT-Planungsrat beraten werden.

Der IT-Planungsrat ist ein Gremium unter Vorsitz des Bundesinnenministeriums, in dem Vertreter der Bundesregierung, der Bundesländer und der kommunalen Spitzenverbände über Fragen der IT-Steuerung beraten.

Hintergrund: Digitale Souveränität

Digitale Souveränität ist die Fähigkeit eines Staates, seine digitalen Infrastrukturen und Daten unabhängig zu steuern und zu kontrollieren. Dabei geht es nicht nur um die Sicherheit und den Schutz von Daten, sondern auch um die Fähigkeit, eigene digitale Lösungen zu entwickeln und zu nutzen.

Die Stärkung der digitalen Souveränität ist für Deutschland von strategischer Bedeutung, da sie die Grundlage für eine sichere und unabhängige digitale Gesellschaft und Wirtschaft bildet.


Bundesverwaltung: Details zur digitalen Souveränität erfragt

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