Bundesregierung beginnt vorläufige Haushaltsführung
Berlin, 18. Dezember 2024 – Die Bundesregierung hat am heutigen Montag, dem 18. Dezember 2024, die vorläufige Haushaltsführung für das kommende Jahr beschlossen. Damit kann die Regierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltsplans am 31. März 2025 Ausgaben tätigen und Einnahmen vereinnahmen.
In der vorläufigen Haushaltsführung wird der Haushaltsplan des Vorjahres, also 2024, zugrunde gelegt. Dabei werden jedoch Anpassungen vorgenommen, um Änderungen in den Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere:
- Die im Wirtschaftsplan des Bundesverkehrswegeplans 2030 verankerten Infrastrukturmaßnahmen
- Die Aufstockung der Bundeswehrfinanzierung
- Die Erhöhung der Mittel für soziale Leistungen
Die vorläufige Haushaltsführung dient der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Staates und der Fortführung wichtiger Aufgaben. Sie ermöglicht es der Bundesregierung, die notwendigen Mittel für die laufenden Ausgaben bereitzustellen, ohne auf die Verabschiedung des regulären Haushaltsplans warten zu müssen.
Der reguläre Haushaltsplan für das Jahr 2025 muss bis zum 31. März 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Die Bundesregierung wird den Haushaltsentwurf voraussichtlich im Januar 2025 vorlegen.
„Wir haben heute einen wichtigen Schritt getan, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung zu gewährleisten“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. „Die vorläufige Haushaltsführung ermöglicht es uns, die notwendigen Ausgaben zu tätigen und den Staat auch in Zeiten politischer Unsicherheit funktionsfähig zu halten.“
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
Die Bundesregierung einen neuen Artikel am 2024-12-18 13:46 mit dem Titel „Vorläufige Haushaltsführung“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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