Pressemitteilungen,Staatsvertrag schafft Grundlage für effiziente Verwaltung: Bürgerinnen und Bürger sollen viele Daten nur noch einmal angeben müssen

Pressemitteilung

Staatsvertrag schafft Grundlage für effiziente Verwaltung: Bürgerinnen und Bürger sollen viele Daten nur noch einmal angeben müssen

Berlin, 12. Dezember 2024 – Der Bund und die Länder haben heute einen Staatsvertrag unterzeichnet, der die Grundlage für eine effizientere Verwaltung schafft. Ziel des Vertrags ist es, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten künftig nur noch einmal gegenüber der Verwaltung angeben müssen. Dies soll durch eine bessere Vernetzung der Verwaltungssysteme erreicht werden.

Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Länder eine gemeinsame Datenplattform aufbauen, auf die alle Behörden zugreifen können. Auf dieser Plattform sollen künftig alle relevanten personenbezogenen Daten gespeichert werden, wie beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdatum und Familienstand. Behörden sollen dann bei Bedarf auf diese Daten zugreifen können, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger diese erneut angeben müssen.

Durch die neue Regelung sollen Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger erheblich reduziert werden. Sie müssen beispielsweise bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder eines Führerscheins ihre Daten nicht mehr mehrfach angeben. Auch bei Umzügen oder Änderungen des Familienstandes müssen die Daten nur noch einmal aktualisiert werden.

Der Staatsvertrag sieht außerdem vor, dass die Daten auf der gemeinsamen Plattform sicher gespeichert und vor Missbrauch geschützt werden. Die Behörden dürfen die Daten nur für die in dem Staatsvertrag genannten Zwecke verwenden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte bei der Unterzeichnung des Staatsvertrages: „Dieser Staatsvertrag ist ein Meilenstein für die Modernisierung der Verwaltung in Deutschland. Er wird das Leben der Bürgerinnen und Bürger erheblich erleichtern und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Wir machen die Verwaltung damit effizienter und bürgerfreundlicher.“

Auch der Präsident des Bundesrats, Ministerpräsident Peter Tschentscher, begrüßte den Staatsvertrag: „Die gemeinsame Datenplattform ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung. Sie wird die Zusammenarbeit zwischen den Ländern verbessern und die Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger transparenter und nachvollziehbarer machen.“

Der Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Bis dahin werden die Länder die gemeinsame Datenplattform aufbauen und die notwendigen technischen Voraussetzungen schaffen.


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