Kurzmeldungen (hib),Gesetzentwurf zur Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Gesetzentwurf zur Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

28. November 2024, 15:32 Uhr

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorgelegt. Ziel der Reform ist es, die Bekämpfung von Schwarzarbeit zu intensivieren und die Finanzkontrolle effektiver zu gestalten.

Schwerpunkte des Gesetzentwurfs:

  • Ausweitung der Kontrollbefugnisse: Die Finanzverwaltung soll künftig umfassendere Kontrollbefugnisse erhalten. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, Geschäftsräume, Fahrzeuge und IT-Systeme zu durchsuchen, elektronische Daten zu beschlagnahmen und verdeckte Ermittlungen durchzuführen.
  • Stärkung des Datenaustauschs: Zwischen verschiedenen Behörden, wie der Finanzverwaltung, der Zollverwaltung und den Sozialversicherungsträgern, soll der Datenaustausch verbessert werden. Dadurch sollen Hinweise auf Schwarzarbeit schneller erkannt und bearbeitet werden können.
  • Verschärfung der Bußgelder: Die Bußgelder für Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sollen deutlich erhöht werden. Dies soll abschreckend wirken und die Einhaltung der Vorschriften fördern.
  • Einführung eines neuen Meldesystems: Arbeitgeber sollen künftig verpflichtet werden, ihre Beschäftigten elektronisch bei der Sozialversicherung zu melden. Dies soll dazu beitragen, Scheinselbstständigkeit und verdeckte Schwarzarbeit zu erkennen.
  • Erhöhung der Personalkapazitäten: Das BMF plant, die Personalkapazitäten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu erhöhen. Damit sollen die Kontrollen intensiviert und die Bearbeitung von Fällen beschleunigt werden.

Hintergrund:

Schwarzarbeit ist ein erhebliches Problem für die deutsche Wirtschaft und den Sozialstaat. Schätzungen zufolge entsteht dem Staat jährlich ein Schaden in Milliardenhöhe durch entgangene Steuern und Sozialabgaben. Zudem verzerrt Schwarzarbeit den Wettbewerb und gefährdet die Arbeitsbedingungen.

Reaktionen:

Der Gesetzentwurf stößt auf gemischte Reaktionen. Gewerkschaften und Sozialverbände begrüßen die geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Arbeitgeberverbände hingegen kritisieren die Ausweitung der Kontrollbefugnisse als unverhältnismäßig.

Ausblick:

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundeskabinett und anschließend dem Bundestag zur Beratung vorgelegt. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für das Frühjahr 2025 geplant.

Weitere Informationen:


Gesetzentwurf zur Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

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