Bundeswahlausschuss tagt am 10. Dezember
Berlin, 2024-11-26. Der Bundeswahlausschuss tritt am 10. Dezember zusammen, um über die Zulassung der Landeslisten zur Bundestagswahl 2025 zu entscheiden. Dies teilte die Bundeswahlleiterin Ute Pieper am Freitag in Berlin mit.
Wie Pieper weiter mitteilte, liegt dem Ausschuss ein Antrag der Partei „Die Rechte“ auf Zulassung zur Bundestagswahl vor. Der Bundeswahlausschuss wird über diesen Antrag in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Der Bundeswahlausschuss ist ein unabhängiges Gremium, das über die Zulassung von Parteien und Landeslisten zur Bundestagswahl entscheidet. Er besteht aus Vertretern des Bundeswahlleiters, der Landeswahlleiter und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Die Sitzung des Bundeswahlausschusses findet am Dienstag, dem 10. Dezember, um 10 Uhr im Saal des Bundesrates im Bundesministerium des Innern und für Heimat in Berlin statt.
Hintergrundinformationen:
Die Landeslisten für die Bundestagswahl 2025 müssen bis zum 10. Dezember beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Der Bundeswahlausschuss prüft danach die Zulassungsvoraussetzungen und entscheidet über die Zulassung der Listen.
Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehört unter anderem, dass die Partei seit mindestens sechs Monaten im Bundesgebiet besteht, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt und dass sie über genügend Unterstützungsunterschriften verfügt.
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten zur Bundestagswahl 2025 trifft der Bundeswahlleiter.
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