
AfD fordert Aufhebung des „Tatbestands der Politikerbeleidigung“
Berlin, 05.02.2025 (hib) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Aufhebung des § 103 Strafgesetzbuch (StGB) eingebracht. Dieser regelt den „Tatbestand der Politikerbeleidigung“, der öffentliche Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt.
In der Begründung des Antrags argumentiert die AfD, der § 103 StGB sei „ein Relikt aus der Zeit der monarchischen Obrigkeitsstaaten“ und verstoße gegen die freie Meinungsäußerung. Die Abgeordneten kritisieren, dass der Paragraph dazu missbraucht werde, „unliebsame Äußerungen gegen Politiker unter Strafe zu stellen“.
Konkret schlägt die AfD vor, den § 103 StGB ersatzlos zu streichen. Dadurch würden öffentliche Beleidigungen gegen Politiker nicht mehr als Straftat gelten.
Die Forderung der AfD stößt auf Widerstand von anderen Parteien. Die SPD-Fraktion erklärte, man werde dem Antrag nicht zustimmen. Der § 103 StGB sei ein wichtiges Instrument, um Politiker vor Diffamierung und Verleumdung zu schützen.
Auch die Grünen befürworten die Beibehaltung des Paragraphen. Sie argumentieren, dass Politiker aufgrund ihrer öffentlichen Funktion einem besonderen Recht auf Achtung unterliegen würden.
Die CDU/CSU-Fraktion äußerte sich bislang nicht offiziell zu dem Antrag der AfD. Es wird jedoch erwartet, dass auch sie den Vorschlag ablehnen wird.
Der Antrag der AfD wird voraussichtlich in den kommenden Wochen im Bundestag beraten. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass er eine Mehrheit findet.
AfD will „Tatbestand der Politikerbeleidigung“ aufheben
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Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2025-02-05 11:12 mit dem Titel „AfD will „Tatbestand der Politikerbeleidigung“ aufheben“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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