
20/14788: Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 20/13488, 20/14787 – Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr (PDF)
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2023 beschlossen, gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einen Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr (Drucksachen 20/13488, 20/14787) zu erstellen.
Der Bericht enthält eine ausführliche Stellungnahme des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf und soll dem Plenum des Bundestages als Grundlage für die weitere Beratung und Beschlussfassung dienen.
Inhalt des Berichts
In dem Bericht werden zunächst die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs dargestellt. Anschließend werden die Ergebnisse der Anhörung des Ausschusses vom 18. Januar 2023 zusammengefasst. In der Anhörung wurden Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundeswehrverbands, des Deutschen Bundeswehrverbandes, des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. und des Verbandes Deutscher Soldaten gehört.
Der Ausschuss begrüßt in seinem Bericht die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu stärken. Er sieht die vorgesehenen Maßnahmen als geeignet an, um die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr zu erhöhen und die Personalgewinnung und -bindung zu verbessern.
Der Ausschuss hat jedoch auch einige Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf formuliert. So schlägt er unter anderem vor, die Einführung eines verpflichtenden Reservedienstes für bestimmte Personengruppen zu prüfen. Zudem fordert der Ausschuss die Bundesregierung auf, die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen regelmäßig zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern.
Weitere Schritte
Der Bericht des Verteidigungsausschusses wird nun dem Plenum des Bundestages zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. Die zweite Lesung des Gesetzentwurfs ist für den 2. Februar 2023 geplant.
Hintergrund
Der Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Stärkung der Bundeswehr. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu erhöhen und die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr zu steigern. Zu diesem Zweck sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Einführung einer Wehrpflicht für Männer und Frauen
- Ausweitung der Möglichkeiten zur freiwilligen Wehrdienstleistung
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Soldatinnen und Soldaten
- Einführung eines Bonusprogramms für Soldatinnen und Soldaten
20/14788: Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 20/13488, 20/14787 – Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr (PDF)
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