Kurzmeldungen (hib),Zustimmung für Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz


Zustimmung für Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Berlin. (hib/STO) Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch (29. Januar 2025) einer Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zugestimmt. Demnach soll die bisherige Stiftung öffentlichen Rechts künftig in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Dies soll mehr Flexibilität und Handlungsspielraum für die Stiftung ermöglichen.

Die Reform der SPK war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vereinbart worden. Sie soll die Stiftung zukunftssicher machen und ihr ermöglichen, sich stärker auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Dazu gehören unter anderem die Bewahrung, Erforschung und Vermittlung von Kulturgut sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung.

Die Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts soll der SPK mehr Autonomie bei der Personal- und Finanzwirtschaft geben. Sie soll künftig nicht mehr dem Haushaltsgesetz unterliegen und ihre Mittel selbst verwalten können. Zudem soll die Stiftung einen eigenen Aufsichtsrat bekommen, der die Geschäftsführung überwacht und berät.

Der Haushaltsausschuss hat der Reform mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Abgeordneten betonten die Bedeutung der SPK als einer der bedeutendsten Kulturinstitutionen Deutschlands. Sie erwarten, dass durch die Reform die Stiftung gestärkt und zukunftsfähig gemacht wird.

Die Reform bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es wird erwartet, dass die Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen sein wird.

Hintergrund

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wurde 1957 gegründet. Sie ist eine der größten und bedeutendsten Kulturstiftungen der Welt. Zu ihr gehören 15 Museen, fünf Forschungsinstitute, die Staatsbibliothek zu Berlin und das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Die Stiftung bewahrt und verwaltet rund 37 Millionen Kulturgüter.


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