
Tagesordnungen der Ausschüsse: Recht: 3. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung zur 132. Sitzung – 29. Januar 2025, 9.00 Uhr
Änderungen/Ergänzungen in der Tagesordnung:
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TOP 3: Antrag der Bundesregierung auf Zustimmung zu dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul)
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Verschiebung auf eine spätere Sitzung
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TOP 4: Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Mobilitätsgesetzes
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Neufassung des Antragstextes
- Ergänzung um eine Entschließungsempfehlung
Neufassung TOP 4: Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Mobilitätsgesetzes
Antrag
Der Bundestag wolle beschließen:
- Das Mobilitätsgesetz wird wie folgt geändert:
a) In § 3 Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „bis 2030 im Durchschnitt der Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrssektor auf unter 95 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente“ durch die Worte „bis 2030 im Durchschnitt der Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrssektor auf unter 60 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente“ ersetzt.
b) In § 3 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „2035“ durch die Angabe „2032“ ersetzt.
- Der Bundesregierung wird empfohlen, im Rahmen der Verhandlungen über die Überarbeitung der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge sich dafür einzusetzen, dass auf EU-Ebene strengere Emissionsgrenzwerte für Neufahrzeuge festgelegt werden.
Begründung
Die Klimaziele der Bundesregierung sind nicht ausreichend, um die im Pariser Abkommen vereinbarte Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu erreichen. Im Verkehrssektor müssen die Treibhausgasemissionen daher deutlich stärker gesenkt werden, als es das derzeit geltende Mobilitätsgesetz vorsieht. Der vorliegende Antrag sieht eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte und eine Beschleunigung des Ausstiegs aus Verbrennungsmotoren vor.
Entschließungsempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Überprüfung des Mobilitätsgesetzes im Jahr 2025 vorzuschlagen,
- die Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrssektor bis 2035 auf unter 50 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu senken,
- den Ausstieg aus Verbrennungsmotoren bis 2035 voranzutreiben,
- die Förderung von Elektromobilität und anderen emissionsarmen Technologien im Verkehrssektor zu verstärken.
Recht: 3. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung zur 132. Sitzung – 29. Januar 2025, 9.00 Uhr
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
Tagesordnungen der Ausschüsse einen neuen Artikel am 2025-01-28 18:08 mit dem Titel „Recht: 3. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung zur 132. Sitzung – 29. Januar 2025, 9.00 Uhr“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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