
Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Berlin, 27. Januar 2025 – Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) durchgeführt. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen und die Transparenz im Organspendeprozess zu verbessern.
Zentrale Punkte der Gesetzesänderung
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
- Einführung einer Widerspruchslösung: Die bisherige Entscheidungslösung wird durch eine Widerspruchslösung ersetzt. Das bedeutet, dass jeder Bürger ab 16 Jahren als Organspender gilt, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich.
- Stärkere Aufklärung und Beratung: Es sollen mehr Maßnahmen zur Aufklärung und Beratung der Bevölkerung über Organspende durchgeführt werden.
- Verbesserte Registrierung: Die zentrale Stelle zur Speicherung von Organspendeentscheidungen (DSO) soll ausgebaut und verbessert werden.
- Professionalisierung der Organentnahme: Die Organentnahme soll durch spezialisierte Ärzte und Zentren durchgeführt werden.
Argumente für die Gesetzesänderung
Befürworter der Gesetzesänderung argumentieren, dass eine Widerspruchslösung die Organspendebereitschaft in Deutschland deutlich erhöhen würde. In Ländern wie Österreich und Spanien, in denen bereits Widerspruchslösungen eingeführt wurden, ist die Zahl der Organspenden deutlich gestiegen. Zudem würde die Widerspruchslösung den bürokratischen Aufwand für die Organspende verringern und die Transparenz im Organspendeprozess verbessern.
Argumente gegen die Gesetzesänderung
Gegner der Gesetzesänderung befürchten eine Überforderung der Organspendeorganisationen, eine Abnahme der Spendenbereitschaft und eine Verletzung der Selbstbestimmung. Sie fordern stattdessen eine Stärkung der Aufklärung und Beratung, um eine informierte Entscheidung der Bürger zu ermöglichen.
Ergebnisse der Anhörung
In der öffentlichen Anhörung äußerten sich Experten aus den Bereichen Medizin, Ethik, Recht und Patientenorganisationen zu dem Gesetzentwurf. Die Meinungen waren kontrovers. Während Vertreter von Transplantationszentren und Patientenorganisationen die Gesetzesänderung weitgehend befürworteten, lehnten Ethiker und Patientenvertreter die Widerspruchslösung mehrheitlich ab.
Weiteres Verfahren
Der Gesundheitsausschuss wird nun die Ergebnisse der Anhörung auswerten und über das weitere Verfahren entscheiden. Es wird erwartet, dass der Bundestag noch im ersten Halbjahr 2025 über die Gesetzesänderung abstimmt.
Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Änderung des Transplantationsgesetzes
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Pressemitteilungen einen neuen Artikel am 2025-01-27 10:52 mit dem Titel „Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Änderung des Transplantationsgesetzes“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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