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Öffentliche Anhörung des Familienausschusses zum Thema „Gewalthilfe“

Berlin, 21. Januar 2025 – Der Familienausschuss des Deutschen Bundestages hat heute eine öffentliche Anhörung zum Thema „Gewalthilfe“ abgehalten. Zahlreiche Experten aus den Bereichen Recht, Sozialarbeit und Forschung wurden eingeladen, um ihre Einschätzungen und Empfehlungen zur Bekämpfung dieses wachsenden Problems darzulegen.

Experten warnen vor den Gefahren von Gewalthilfe

In seinen einleitenden Ausführungen betonte der Vorsitzende des Familienausschusses, Dr. Peter Ramsauer (CDU), die Dringlichkeit des Themas. „Gewalthilfe ist ein schweres Verbrechen, das nicht nur das Leben von Männern und Frauen, sondern auch das ihrer Kinder gefährden kann“, sagte er.

Die geladenen Sachverständigen bestätigten die ernste Bedrohung durch Gewalthilfe. Prof. Dr. Eva Lorenz, Kriminologin an der Universität Hamburg, verwies auf den engen Zusammenhang zwischen Gewalthilfe und Femiziden. „In fast der Hälfte aller Fälle von Frauenmord war zuvor eine Form von Gewalthilfe geleistet worden“, erklärte sie.

Gesetzliche Regelungslücke muss geschlossen werden

Trotz der Gefährlichkeit des Phänomens gibt es in Deutschland derzeit keine ausdrückliche gesetzliche Regelung für Gewalthilfe. Dies stieß bei den Experten auf Kritik. „Die Strafbarkeit von Gewalthilfe muss im Strafgesetzbuch eindeutig verankert werden“, forderte der Jurist Dr. Markus Grünewald.

Opferschutz und Prävention müssen verbessert werden

Neben der Schaffung einer neuen Straftatnorm forderten die Sachverständigen auch eine Verbesserung des Opferschutzes und Präventionsmaßnahmen. „Opfer von Gewalthilfe brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe“, sagte Fatma Karahasan, Mitarbeiterin des Vereins Autonome Frauenhäuser. „Zudem müssen wir mehr Aufklärungsarbeit betreiben, um das Bewusstsein für die Gefahren von Gewalthilfe zu schärfen.“

Empfehlungen des Ausschusses

Nach der Anhörung wird der Familienausschuss einen Bericht erstellen, der die Ergebnisse und Empfehlungen der Experten zusammenfasst. Darin wird unter anderem gefordert werden:

  • Einfügung eines eigenständigen Straftatbestands für Gewalthilfe in das Strafgesetzbuch
  • Verbesserung des Opferschutzes durch schnellere und umfassendere Hilfemaßnahmen
  • Stärkung der Prävention durch Aufklärungsarbeit und Schulungen
  • Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Sozialdiensten und Hilfsorganisationen

Umsetzung der Empfehlungen

Die Umsetzung der Empfehlungen des Familienausschusses liegt nun in der Verantwortung der Bundesregierung und der zuständigen Ministerien. Es bleibt abzuwarten, wie schnell und konsequent diese Maßnahmen umgesetzt werden, um das Problem der Gewalthilfe wirksam zu bekämpfen.


Öffentliche Anhörung des Familienausschusses zum Thema „Gewalthilfe“

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