Reformgesetz zur Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt
Berlin: Die Bundesregierung hat ein Reformgesetz zur Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Änderungen vor, um die Entschädigungsregelungen für Opfer von Straftaten zu verbessern.
Erweiterung des Entschädigungskreises
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erweiterung des Entschädigungskreises. Künftig sollen auch Personen entschädigt werden können, die durch eine vorsätzliche Straftat einen Gesundheitsschaden erlitten haben, auch wenn dieser nicht zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt.
Erhöhung der Entschädigungsbeträge
Zudem sollen die Entschädigungsbeträge erhöht werden. Die Grundentschädigung für eine schwere Körperverletzung soll von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben werden. Für eine Tötung soll künftig eine Entschädigung von 50.000 Euro statt bisher 30.000 Euro gezahlt werden.
Verbesserungen bei der Antragsstellung
Auch die Antragsstellung soll vereinfacht werden. Antragsteller sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, einen Strafantrag zu stellen, um einen Entschädigungsantrag einzureichen. Zudem soll die Frist für die Antragsstellung von derzeit drei Jahren auf fünf Jahre verlängert werden.
Mehr Transparenz und Rechtssicherheit
Das Reformgesetz zielt außerdem auf mehr Transparenz und Rechtssicherheit ab. So soll die zuständige Entschädigungsbehörde verpflichtet werden, über die Ablehnung von Anträgen ausführlicher zu informieren. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Entscheidungen der Entschädigungsbehörde gerichtlich überprüfen zu lassen.
Stellungnahmen der Verbände
Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) begrüßt die Pläne der Bundesregierung. Der Verband fordert jedoch, dass die Entschädigungsregelungen auch für Opfer von Straftaten im Ausland gelten.
Auch der Weiße Ring, der Opfer von Kriminalität unterstützt, lobt die vorgeschlagenen Änderungen. Der Verein betont jedoch, dass es wichtig sei, die Entschädigungsbeträge regelmäßig an die Inflation anzupassen.
Zeitplan
Der Gesetzentwurf soll nun im Bundestag beraten werden. Mit einer Verabschiedung noch in diesem Jahr ist zu rechnen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Reformgesetz zur Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt
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Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2025-01-21 14:52 mit dem Titel „Reformgesetz zur Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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