Kurzmeldungen (hib),Ermittlungsverfahren gegen „Zweiten Frühling“


Ermittlungsverfahren gegen „Zweiten Frühling“

Erfurt (hib/MST) – Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen das Verein „Zweiter Frühling e.V.“ wegen des Verdachts des Betrugs. Die Ermittlungen richten sich gegen den Vorstand des Vereins, der Seniorenreisen veranstaltet.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, von Teilnehmern der Reisen zu hohe Preise verlangt zu haben, ohne ihnen die entsprechenden Gegenleistungen zu erbringen. So sollen die Reisen teilweise nicht wie angekündigt durchgeführt worden sein oder die Unterkünfte nicht den gebuchten Standards entsprochen haben.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob die Vorwürfe zutreffen und ob ein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage besteht. Sollte dies der Fall sein, könnten die Beschuldigten wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden.

Der Verein „Zweiter Frühling e.V.“ ist ein gemeinnütziger Verein, der sich nach eigenen Angaben für die Förderung der Lebensqualität von Senioren einsetzt. Er bietet verschiedene Angebote für Senioren an, darunter auch Reisen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt dauern an. Es ist derzeit nicht abzusehen, wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist.

Bei Verdacht auf Betrug durch Reiseveranstalter empfiehlt die Polizei, folgende Schritte zu unternehmen:

  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Belege für die Reisebuchung und Zahlung sammeln
  • Fotos oder Zeugenaussagen einholen, die den Sachverhalt belegen
  • Rechtsanwalt einschalten, um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen

Ermittlungsverfahren gegen „Zweiten Frühling“

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