Kurzmeldungen (hib),Habeck bekräftigt ergebnisoffene Prüfung


Habeck bekräftigt ergebnisoffene Prüfung der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke

Berlin (hib/JOH) – Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat am Montag erneut betont, dass die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Überprüfung des Weiterbetriebs der verbliebenen drei Atomkraftwerke in Deutschland ergebnisoffen arbeiten solle. Dies sei wichtig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Prozess zu erhalten, sagte Habeck am Rande eines Treffens mit seinen französischen und tschechischen Amtskollegen in Prag.

Die Kommission, der neben Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auch Vertreter der Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt und Forschung angehören, soll bis Mitte März ein Gutachten vorlegen. Dieses soll die technischen, rechtlichen und sicherheitspolitischen Aspekte einer Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke bewerten.

Habeck hatte bereits mehrfach betont, dass die Regierung einer Laufzeitverlängerung nur dann zustimmen werde, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien. Dazu gehörten unter anderem die Sicherstellung der nuklearen Sicherheit, die technische Machbarkeit und die Zustimmung der Betreiber.

Die Entscheidung über eine mögliche Laufzeitverlängerung solle auf der Grundlage des Kommissionsgutachtens getroffen werden, so Habeck. Er betonte, dass die Regierung den Dialog mit allen Beteiligten fortsetzen und die Argumente aller Seiten sorgfältig abwägen werde.

Die Debatte über eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke in Deutschland war im Zuge der Energiekrise neu entfacht. Befürworter argumentieren, dass die Atomkraft eine zuverlässige und CO2-arme Energiequelle sei, die zur Stromversorgungssicherheit beitragen könne. Kritiker hingegen verweisen auf die Risiken der Atomkraft und fordern einen Ausstieg aus dieser Technologie.

Die Bundesregierung hatte im Oktober letzten Jahres entschieden, die verbliebenen drei Atomkraftwerke bis Mitte April in Reserve zu halten, um im Notfall auf sie zurückgreifen zu können. Ob die Kraftwerke danach endgültig abgeschaltet oder weiterbetrieben werden, soll auf der Grundlage des Gutachtens der Expertenkommission entschieden werden.


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