Anhörung zur Anpassung des Emissionshandelsgesetzes
Berlin: (hib/HAU) Der Umweltausschuss des Bundestages hat am Mittwoch, den 15. Januar 2025, eine öffentliche Anhörung zur Anpassung des Emissionshandelsgesetzes (EHGA) abgehalten. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/5045) ist es, die europäischen Vorgaben der überarbeiteten Emissionshandelsrichtlinie (EU) 2018/410 in nationales Recht umzusetzen.
Erweiterung des Anwendungsbereichs
Der Gesetzentwurf sieht eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs des Emissionshandels vor. Künftig sollen auch die Sektoren Verkehr und Gebäude in das System einbezogen werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen aus diesen Bereichen künftig Emissionszertifikate für ihre ausgestoßenen Treibhausgase erwerben müssen.
Einführung eines Emissionsplafonds
Um die Treibhausgasemissionen in den Sektoren Verkehr und Gebäude zu begrenzen, wird ein nationaler Emissionsplafond eingeführt. Dieser Plafond soll jährlich sinken und so die Emissionen schrittweise reduzieren.
Nationale Reserve für Innovationen
Um Innovationen im Bereich der Treibhausgasminderung zu fördern, soll eine nationale Reserve für Innovationen eingerichtet werden. Aus dieser Reserve können Unternehmen finanzielle Mittel für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Technologien erhalten.
Zertifikaterecht
Das Zertifikaterecht soll transparenter und sicherer gestaltet werden. Zu diesem Zweck sollen eine zentrale Emissionsdatenplattform und ein nationales Register für Emissionszertifikate eingeführt werden.
Auswirkungen auf Unternehmen
Die Ausweitung des Emissionshandels auf die Sektoren Verkehr und Gebäude wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen aus diesen Bereichen haben. Sie müssen künftig Emissionszertifikate erwerben und ihre Emissionen reduzieren, um Strafzahlungen zu vermeiden.
Expertenmeinungen
In der Anhörung äußerten sich zahlreiche Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden zum Gesetzentwurf. Dabei gab es sowohl Zustimmung als auch Kritik.
Die Mehrheit der Experten begrüßte die Ausweitung des Emissionshandels als wichtigen Schritt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Allerdings kritisierten einige, dass der Emissionsplafond zu hoch und die Innovationsreserve zu klein sei.
Nächste Schritte
Der Umweltausschuss wird nun die Stellungnahmen der Experten auswerten und den Gesetzentwurf gegebenenfalls überarbeiten. Anschließend wird der Bundestag über den Gesetzentwurf abstimmen.
Anhörung zur Anpassung des Emissionshandelsgesetzes
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
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Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2025-01-15 16:12 mit dem Titel „Anhörung zur Anpassung des Emissionshandelsgesetzes“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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