Unterrichtung über den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
Bundesrat nimmt Stellung zum Reallabore-Gesetz
Am 15. Januar 2025 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) zur Kenntnis genommen (Drucksache 20/14198). Die Bundesregierung hat dazu eine Gegenäußerung vorgelegt (Drucksache 20/14516).
Hintergrund
Reallabore sind räumlich begrenzte Gebiete, in denen neue Technologien und Konzepte in der Praxis erprobt werden können, bevor sie in großem Maßstab eingeführt werden. Sie bieten die Möglichkeit, Innovationen in einem realitätsnahen Umfeld zu testen und dabei gleichzeitig die Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt zu untersuchen.
Ziele des Gesetzesentwurfs
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren zu verbessern und das regulatorische Lernen zu fördern. Zu diesem Zweck sollen folgende Maßnahmen eingeführt werden:
- Definition des Begriffs „Reallabor“
- Rechtliche Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb von Reallaboren
- Schaffung von Ausnahmeregelungen von geltenden Gesetzen und Vorschriften für Reallabore
- Förderung des regulatorischen Lernens durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus Reallaboren
- Einrichtung einer zentralen Stelle für die Koordinierung und den Erfahrungsaustausch im Bereich Reallabore
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf einige Änderungsvorschläge vorgelegt, darunter:
- Präzisierung der Definition von „Reallabor“
- Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf weitere Gesetze und Vorschriften
- Verstärkte Beteiligung der Bundesländer bei der Planung und Durchführung von Reallaboren
- Stärkere Berücksichtigung der Interessen von Bürgerinnen und Bürgern und kommunalen Gebietskörperschaften
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrates ausführlich Stellung genommen und ihren Standpunkt zu den Änderungsvorschlägen dargelegt. In einigen Punkten hat sie Änderungen am Gesetzentwurf angekündigt, um den Bedenken des Bundesrates Rechnung zu tragen.
Ausblick
Der Gesetzentwurf soll nun im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz noch im ersten Halbjahr 2025 in Kraft treten wird.
20/14516: Unterrichtung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) – 20/14198 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF)
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