Keine Stellungnahme zum Tariftreuegesetz
(hib/MST) Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 9. Januar 2025, in einer kurzen Erklärung beschlossen, keine Stellungnahme zum Tariftreuegesetz abzugeben. Das Gesetz, das Bund, Ländern und Kommunen vorschreibt, bei öffentlichen Aufträgen nur Unternehmen zu beauftragen, die tarifgebunden sind, war von der Bundesregierung eingebracht worden.
Die Mehrheitsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hatten sich bereits vor der Abstimmung darauf verständigt, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Sie begründeten dies damit, dass das Gesetz zu bürokratisch sei und den Wettbewerb behindere. Die Opposition aus CDU/CSU und AfD sprach sich dagegen für das Gesetz aus und kritisierte die Haltung der Regierungsparteien.
Das Tariftreuegesetz war von der Bundesregierung als Maßnahme zur Stärkung der Tarifbindung in Deutschland eingebracht worden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind nur noch 30 % der Beschäftigten in Deutschland tarifgebunden. Ziel des Gesetzes war es, diesen Anteil wieder zu erhöhen und so die Löhne und Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu verbessern.
Die Gegner des Gesetzes argumentierten jedoch, dass das Gesetz keine geeignete Maßnahme zur Stärkung der Tarifbindung sei. Sie kritisierten, dass das Gesetz zu bürokratisch sei und den Wettbewerb behindere. Zudem sei es unklar, ob das Gesetz überhaupt verfassungsgemäß sei.
Der Bundestag hat nun beschlossen, keine Stellungnahme zum Tariftreuegesetz abzugeben. Damit wird das Gesetz nach Ablauf der Einspruchsfrist am 1. Februar 2025 in Kraft treten.
Keine Stellungnahme zum Tariftreuegesetz
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